Notfallversorgung in Brandenburg: Reform dringend gefordert!

Notfallversorgung in Brandenburg: Reform dringend gefordert!

Oder-Spree, Deutschland - Die Notfallversorgung und der Rettungsdienst in Deutschland stehen vor tiefgreifenden Reformen. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller hat bei der aktuellen Landtagssitzung das dringende Anliegen artikuliert, die Notfallreform zügig voranzubringen. Die Herausforderungen sind nicht zu übersehen: steigende Einsatzzahlen, ein akuter Fachkräftemangel und eine überholte Finanzierungslogik machen die Situation im Gesundheitswesen zunehmend kompliziert. Besonders die gesetzliche Kostenübernahme durch die Krankenkassen, die aktuell nur für Transporte ins Krankenhaus gilt, erfüllt nicht mehr die Bedürfnisse der Gegenwart. Leistungen, die vor Ort erbracht werden, gelten nach der jetzigen Regelung als „Fehlfahrten“ und werden nicht erstattet, was enormen Druck auf die Rettungsdienste ausübt. Laut cityreport.pnr24-online.de besteht deshalb dringender Handlungsbedarf.

Die Ministerin fordert eine klare bundesgesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch V (SGB V), die die Erstattungsfähigkeit von Rettungsdienstleistungen auch ohne einen Krankenhaustransport ermöglicht. Die Idee ist, auch Transportkosten in ambulante Einrichtungen zu finanzieren und die zukünftige Gesundheitsversorgung vermehrt auf das Konzept „ambulant vor stationär“ auszurichten. Wichtig in diesem Kontext ist auch die Verbesserung der Kooperationsmodelle zwischen Arztpraxen, Kliniken und Rettungsdiensten, um eine effiziente Versorgungslandschaft zu schaffen. Zukünftig soll der Transport zu ambulanten Einrichtungen als reguläre Leistung des Rettungsdienstes anerkannt werden, was ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die „Fehlfahrten“ sein könnte.

Bundesweite Vereinheitlichung als Ziel

Ein zentrales Ziel der Reform ist die bundesweite Vereinheitlichung des Rettungsdienstes. Aktuell ist dieser in den Händen der Länder, Kommunen und Krankenkassen geregelt, was zu unterschiedlichen Standards und Zuständigkeiten führt. Laut aok.de soll künftig der Rettungsdienst als eigener Leistungsbereich im SGB V festgeschrieben werden. „Die aktuelle Herangehensweise ist einfach nicht mehr zeitgemäß“, erfährt man aus den Reihen der Betroffenen. Der neue Ausschuss beim Bundesgesundheitsministerium soll dazu beitragen, die Qualität in der Notfallrettung sicherzustellen und ein einheitliches Vorgehen zu garantieren.

Es bestehen bislang erhebliche Unterschiede in der Behandlung von Rettungsdiensten, die über die bloße Transportleistung hinausgehen sollten. Ein weiterer Punkt, der aus den Erhebungen hervortritt, ist der Anstieg der Kosten für Rettungswagen-Einsätze, der sich von rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2012 auf etwa vier Milliarden Euro im Jahr 2022 beläuft. Eine Kostenstruktur, die den Krankenkassen unter den „Kostendiktat der Länder“ leidet, lässt wenig Spielraum für notwendige Verbesserungen.

Die Stimme der Betroffenen

Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Björn-Steiger-Stiftung, hat den alarmierenden Zustand des Rettungsdienstes ebenfalls kritisiert und ruft zur grundlegenden Erneuerung auf. Diese Notwendigkeit wird zusätzlich durch die Zahlen unterstrichen: 229 Rettungsleitstellen in Deutschland arbeiten nach unterschiedlichen Vorgaben und Maßstäben. Ein Zustand, der nicht nur verwirrend, sondern vor allem gefährlich für die betroffenen Patienten ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Reformbedarf ist eindeutig, und die Bundesregierung sowie die Ländergesundheitsminister müssen nun handeln. Die Zeit drängt, um die Notfallversorgung im Land auf ein zukunftsfähiges Level zu heben.

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OrtOder-Spree, Deutschland
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