Skandal um Berliner HIV-Arzt: Verfahren wegen Missbrauch eingestellt!

Skandal um Berliner HIV-Arzt: Verfahren wegen Missbrauch eingestellt!

Berlin, Deutschland - Das Landgericht Berlin hat ein Missbrauchsverfahren gegen den 67-jährigen HIV-Mediziner Heiko J. eingestellt. Diese Entscheidung kommt nach sieben Jahren der Ermittlungen, in denen der Arzt wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt wurde. Die Staatsanwaltschaft, die seit 2014 gegen ihn ermittelte, hob die Beschuldigungen auf, nachdem der Mediziner eine Geldauflage von insgesamt 25.000 Euro akzeptierte. Diese Summe wird in zwei Teile aufgeteilt: 12.500 Euro gehen an den Anzeigenerstatter, während die restlichen 12.500 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen fließen. Mit dieser Zahlung wird das Verfahren endgültig eingestellt und die Unschuldsvermutung gilt ab sofort wieder für Heiko J. rbb24 berichtet, dass die Anklage bereits 2016 erhoben worden war und insgesamt fünf angebliche Taten zwischen August 2011 und Mai 2013 umfasst.

Die Verhandlung selbst war langwierig, mit 22 Verhandlungstagen seit Beginn des Prozesses im Jahr 2021. Bei den Gerichtsverhandlungen konnten nur von einem einzigen Geschädigten, Martin, belastbare Aussagen vorgebracht werden. Im Vergleich zu mindestens 30 angeblichen Opfern waren die meisten zurückhaltend, daher konnten nur fünf Klagen eingereicht werden. Anklage gegen Heiko J. wurde, wie Siegessäule berichtet, im November 2021 erfolgreich geurteilt, jedoch blieben die ursprünglichen Vorwürfe umstritten. Der Richter Rüdiger Kleingünther zeigte sich jedoch von Martins Aussage überzeugt und verurteilte den Arzt zu einer Geldstrafe von 45.000 Euro.

Ein Ende mit vielen Fragezeichen

Trotz der Verurteilung wäre das ursprüngliche Urteil nie rechtskräftig geworden, da beide Seiten in Berufung gingen. Die Staatsanwaltschaft sah sich letztlich dazu gezwungen, die Rechtsmittel gegen die Freisprüche zurückzuziehen, um eine erneute Belastung für die Nebenkläger zu vermeiden. Martin, allerdings, war mit der Einstellung des Verfahrens alles andere als einverstanden und hätte die Berufungsverhandlung gerne angenommen.

Zusätzlich zur rechtlichen Dimension ist das Thema HIV im Gesundheitswesen ein weiteres, das immer wieder Gesprächsstoff liefert. In Deutschland sind etwa 7000 Menschen mit HIV im Gesundheitswesen tätig. Bei Bewerbungen müssen Betroffene oft unangenehme Fragen zu ihrem HIV-Status über sich ergehen lassen. In vielen Fällen dürfen Arbeitgeber keine Informationen darüber verlangen, es sei denn, die jeweilige Tätigkeit birgt Risiken für Dritte. In weniger risikoträchtigen Berufen steht Mitarbeitenden das „Recht zur Lüge“ zu, wenn solche Fragen nicht relevant sind. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt diese Menschen und stellt sicher, dass sie nicht aufgrund ihrer chronischen Erkrankung diskriminiert werden. Informationen dazu stehen unter hiv-diskriminierung.de zur Verfügung.

Insgesamt ist das Verfahren gegen Heiko J. nun zwar eingestellt, doch bleibt das Echo dieser langjährigen Auseinandersetzung im Raum. Viele Betroffene und Interessierte werden weiterhin gespannt verfolgen, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf das Vertrauen in die Ärzteschaft und den Umgang mit HIV-positiven Menschen im Gesundheitswesen haben könnte.

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OrtBerlin, Deutschland
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