Skandal um Rheinsbergs Bürgermeister: 18.000 Euro Strafe wegen Verleumdung!

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Amtsgericht Neuruppin verurteilt Bürgermeister Schwochow wegen übler Nachrede zu 18.000 Euro. Fall wirft Fragen zur Kommunalpolitik auf.

Amtsgericht Neuruppin verurteilt Bürgermeister Schwochow wegen übler Nachrede zu 18.000 Euro. Fall wirft Fragen zur Kommunalpolitik auf.
Amtsgericht Neuruppin verurteilt Bürgermeister Schwochow wegen übler Nachrede zu 18.000 Euro. Fall wirft Fragen zur Kommunalpolitik auf.

Skandal um Rheinsbergs Bürgermeister: 18.000 Euro Strafe wegen Verleumdung!

Die politischen Gewässer in Rheinsberg sorgen für Aufregung, denn das Amtsgericht Neuruppin hat Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler) wegen übler Nachrede verurteilt. Die Entscheidung des Gerichts fiel am Freitag, den 13. Oktober 2025. Schwochow muss nun eine Geldstrafe von 18.000 Euro bezahlen, nachdem er unwahre Tatsachen über Landrat Ralf Reinhardt (SPD) verbreitet hatte. Laut den Informationen von maz-online.de wurde Schwochow vorgeworfen, in einem Schreiben an den Landkreis und den Kreistag behauptet zu haben, gegen Reinhardt führe die Staatsanwaltschaft Ermittlungen, was sich als unwahr herausstellte.

Diese Vorwürfe kamen nicht aus heiterem Himmel. Der Bürgermeister hatte bereits zuvor Reinhardt wegen Untreue angezeigt und ihm überteuerte Mietverträge für Flüchtlingsunterkünfte unterstellt. Das Gericht stellte allerdings fest, dass die Staatsanwaltschaft keinen ausreichenden Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren gegen den Landrat sah. Dies führte dazu, dass Schwochows Vorwürfe auf breiter Front zurückgewiesen wurden.

Strafbefehle und rechtliche Auseinandersetzungen

Während der Verhandlung kam zutage, dass Schwochow im Jahr 2023 als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rheinsberger Wohnungsbaugesellschaft Rewoge agierte, ohne die notwendige Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen. Dies führte zu hohen Anwalts- und Gerichtskosten, die der Gesellschaft einen finanziellen Schaden von über 10.000 Euro einbrachten. Bei weiteren Vorwürfen, insbesondere wegen Untreue, wurde Schwochow jedoch von den entsprechenden Anklagen freigesprochen, wie rbb24.de berichtet.

Obwohl er die Vorwürfe zurückweist und denkt, dass die Verfahren politisch motiviert sind, plant Schwochow, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Seine Ablehnung der Richterin aufgrund von Befangenheit und der Wunsch nach Zeugenvernehmungen zeigen, dass er weiterhin bereit ist, gegen die Entscheidung zu kämpfen. Doch bleibt zu bedenken, dass ein Strafbefehl, wie im Fall von Schwochow, eine gerichtliche Entscheidung ohne öffentliche Hauptverhandlung ist, die er nun anfechten kann.

Politische Konsequenzen und Zukunftsaussichten

Die politische Zukunft von Schwochow könnte unmittelbar beeinflusst werden. Mit den Bürgermeisterwahlen am 15. September 2025 im Blick, könnte eine Verurteilung nach der Wahl entstehende Vertrauenskrisen in der Verwaltung noch verstärken. Ein negatives Urteil könnte nicht nur zu einem Disziplinarverfahren führen, sondern im schlimmsten Fall auch den Verlust seiner Beamtenrechte zur Folge haben. in-neuruppin.de betont, dass die Wähler in Rheinsberg nun die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Kandidaten zu wählen und einen Kurswechsel einzuleiten.

Schwochow sieht sich weiterhin als Ziel politischer Rivalen und weist die Vorwürfe vehement zurück. Sein Vorgehen zeigt, wie sehr die Trennung von politischer Verantwortung und gerichtlicher Aufarbeitung im aktuellen Fall ineinander übergreift und zur politischen Unsicherheit beiträgt. In jedem Fall bleibt abzuwarten, wie sich die Dinge weiterentwickeln werden und ob der Bürgermeister seine Ambitionen aufrechterhalten kann.