Vogelgrippe-Welle: Stallpflicht für Geflügel im Märkischen Landkreis!
Stallpflicht in Potsdam-Mittelmark wegen Vogelgrippe: Aktuelle Maßnahmen und Ausgangslage für Geflügelhalter ab November 2025.

Vogelgrippe-Welle: Stallpflicht für Geflügel im Märkischen Landkreis!
In den letzten Tagen sind in mehreren Landkreisen Deutschlands Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest getroffen worden. Besonders betroffen sind die Regionen Märkisch-Oderland und Oberhavel, wo eine Stallpflicht für gewerbliche Geflügelhalter verhängt wurde. Laut TopAgrar müssen Geflügel und Vögel in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen gehalten werden. Während private Halter nicht von diesen Regelungen betroffen sind, zeigt die Ausbreitung des hochpathogenen H5N1-Virus deutliche alarmierende Entwicklungen.
Die Geflügelpest breitet sich im Herbst 2025 früh und intensiv aus. Zwischen Anfang September und Mitte Oktober waren in Deutschland bereits mehrere Ausbrüche registriert worden. Besonders in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg häufen sich die Fälle, wie das RND berichtet. Über 500.000 Haus- und Wildvögel mussten bereits getötet werden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.
Stallpflicht und Sicherheitsmaßnahmen
In mehreren Landkreisen, darunter auch die Stadt Cottbus sowie Spree-Neiße, tritt ab kommenden Mittwoch eine Stallpflicht für alle Geflügelhalter in Kraft. Im Landkreis Teltow-Fläming wird ab demselben Zeitpunkt ebenfalls eine solche Regelung eingeführt. Die Stallpflicht wird durch den Nachweis des H5N1-Stamms bei Wildvögeln in der Region notwendig, weshalb das Halten von Geflügel unter wildvogelsicheren Vorrichtungen dringend empfohlen wird.
Die typische Übertragung des H5N1 erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln. Die Erkrankung kann auch bei kleinen Beständen zu schweren Ausbrüchen führen. Anzeichen für eine Erkrankung sind unter anderem Apathie, Futterverweigerung, hohes Fieber und Verfärbungen der Haut. Im Falle eines Verdachts sollten Halter unverzüglich das Veterinäramt informieren, wie auch zur Meldepflicht beim Auftreten der ersten Symptome. Ein Verstoß gegen die Stallpflicht kann bis zu 30.000 Euro kosten.
Geflügelausstellungen und -märkte sind momentan ausgesetzt, und es sind Veranstaltungen mit Geflügel für zunächst 30 Tage untersagt. Die aktuelle Situation erfordert, dass Geflügelhalter Sicherheitsvorkehrungen treffen, um ihre Bestände zu schützen. Dazu gehört, den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden, Futter sicher aufzubewahren und Schutzkleidung zu tragen. Laut dem RND ist die Ansteckung von Haustieren selten, jedoch nicht ausgeschlossen.
Für die Betroffenen ist es essenziell, die Informationen zur Geflügelpest stets im Auge zu behalten. Das Friedrich-Loeffler-Institut bietet ausreichend Informationen und Ratschläge für die praktischen Maßnahmen in diesen schwierigen Zeiten. Der Kampf gegen die Geflügelpest wird sich fortsetzen, und Halter sind gut beraten, Wachsamkeit und Präventionsmaßnahmen hochzuhalten.