Zukunft der Mitbestimmung: DGB fordert neue Rechte für Betriebsräte!
Zukunft der Mitbestimmung: DGB fordert neue Rechte für Betriebsräte!
Brandenburg, Deutschland - Eine frische Brise für die betriebliche Mitbestimmung weht durch Deutschland, speziell in Köln. Der DGB Bezirk Berlin-Brandenburg hat kürzlich die Initiative des Bundesrates zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung begrüßt. Durch einen gemeinsamen Entschließungsantrag, der unter anderem auch durch das Land Brandenburg eingebracht wurde, stehen Veränderungen vor der Tür, die die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit von Betriebsräten aktualisieren sollen. Nele Techen, die stellvertretende Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, bringt es auf den Punkt: Die Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz (KI) und der klimagerechte Umbau der Wirtschaft verlangen nach neuen Regelungen. Diese sollen eine erweiterte Mitbestimmung ermöglichen, die Vertrauen im Wandel stärkt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit fördert.
Der DGB erwartet, dass die neue Bundesregierung die Initiative aktiv aufgreift und die Mitbestimmung weiterentwickelt. Dies ist ein Schritt, den die Gewerkschaften und der DGB konstruktiv begleiten wollen. Es wird betont, wie wichtig konkrete Reformmaßnahmen sind, um die Erwartungen der Beschäftigten zu erfüllen.
Künstliche Intelligenz im Fokus
Doch was bedeutet das konkret für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag? KI ist längst nicht mehr nur ein Schreckgespenst, sondern wird in vielen Branchen genutzt, um Prozesse zu optimieren und Entscheidungsfindungen zu unterstützen. So berichtet das DGB Bildungswerk, dass KI-Systeme Aufgaben übernehmen, die einst dem menschlichen Denken vorbehalten waren, beispielsweise in Bereichen wie Gesundheitswesen, Finanzen und Marketing. Diese Technologie kann nicht nur monotone Aufgaben automatisieren, sondern ermöglicht es den Mitarbeitenden auch, sich auf kreative Tätigkeiten zu konzentrieren, was die Arbeitsqualität und die Zufriedenheit steigert.
Doch hier ist Vorsicht geboten: Während KI viele Vorteile mit sich bringt, kann sie auch Arbeitsplätze gefährden. Daher ist es unerlässlich, dass Betriebsräte aktiv in die Planung und Umsetzung von KI-Projekten eingebunden werden, um die Interessen der Belegschaft zu wahren. Datenschutz und Antidiskriminierung spielen dabei eine zentrale Rolle. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben zu überwachen und kann im Bedarfsfall auch rechtliche Schritte einleiten, um die Rechte der Mitarbeiter zu schützen. Zudem können Betriebsräte mit KI-Expert*innen zusammenarbeiten, um Schulungsmaßnahmen zu entwickeln und Richtlinien für den KI-Einsatz zu erstellen.
Die Europäische KI-Verordnung
Im Mittelpunkt der Debatte steht auch die im Sommer in Kraft getretene europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz. Diese Verordnung setzt strenge Standards und schreibt vor, dass KI-Systeme im zivilen Bereich sicher, transparent und nicht-diskriminierend betrieben werden müssen. Der Schutz der Grundrechte und Interessen der Beschäftigten ist hier das oberste Ziel. Die Verordnung kommt gerade rechtzeitig, denn sie sieht vor, dass bei hochriskanten KI-Systemen – die beispielsweise Bewerber klassifizieren oder Empfehlungen für Qualifizierungsmaßnahmen abgeben – umfangreiche Rechenschaftspflichten bestehen.
Mit den neuen Regeln, die ab August 2026 in Kraft treten, wird vor allem die Kontrollen durch Aufsichtsbehörden gestärkt. Ab August 2027 müssen Betreiber von Hochrisiko-Systemen eine Grundrechte-Folgenabschätzung vorlegen. Diese bietet Betriebs- und Personalräten wichtige Informationen über die Systeme und deren Risiken und sichert die Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von KI-Software.
So wird bei automatisierten Entscheidungsprozessen immer mehr auch geprüft, ob ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegt. Auch zulässige KI-Produkte können im betrieblichen Gebrauch eingeschränkt oder gar untersagt werden, wenn es im Interesse der Beschäftigten liegt. Diese entscheidenden Regelungen stellen sicher, dass trotz des technologischen Wandels die Arbeitnehmerrechte gewahrt bleiben.
Zusammengefasst steht Köln damit an einem spannenden Wendepunkt, an dem die Entwicklungen in der modernen Arbeitswelt aktiv mitgestaltet werden müssen. Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten und den Beschäftigten wird entscheidend sein, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und gleichzeitig fair und transparent zu bleiben.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seiten des DGB, des DGB Bildungswerks und der TBS Nordrhein-Westfalen: DGB Bezirk Berlin-Brandenburg, DGB Bildungswerk, TBS Nordrhein-Westfalen.
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Ort | Brandenburg, Deutschland |
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