Drogenhandel in Hennigsdorf: Paul I. zu fast zwei Jahren verurteilt!

Drogenhandel in Hennigsdorf: Paul I. zu fast zwei Jahren verurteilt!
Hennigsdorf, Deutschland - Paul I. steht wegen Drogenhandels vor dem Schöffengericht in Oranienburg. Wie MAZ Online berichtet, wurde ihm vorgeworfen, zwischen August 2022 und Januar 2023 in sieben Fällen Cannabis an Leon K. verkauft zu haben. Der Wert der verkauften Drogen wird auf rund 55.000 Euro geschätzt.
In der Verhandlung wurde Paul I. für schuldig befunden und erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, deren Vollzug für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht ordnete die Einziehung der illegal erwirtschafteten Gelder an. Paul I. bestritt jedoch die Anklage und bezeichnete das Verfahren als schwammig, was auf eine mögliche Berufung hinweist.
Details zur Anklage
Leon K., der Hauptbelastungszeuge in diesem Fall, gab an, sich mehrfach mit Paul I. in der Nähe des Hennigsdorfer Friedhofs getroffen zu haben. Laut seiner Aussage bezahlte er 5,60 Euro pro Gramm und erhielt zusätzlich Kodeintropfen. Während des Verfahrens verneinte er mögliche Repressalien gegen seine Zeugenaussagen.
Die Beweise gegen Paul I. verdichteten sich während einer Wohnungsdurchsuchung am 18. Oktober 2023, bei der 700 Gramm Cannabisblüten sichergestellt wurden. Der Kriminalpolizist René F. ermittelte und bekam die Handynummer des Verdächtigen, was zur Identifizierung von Paul I. führte.
Rechtlicher Hintergrund
Die rechtliche Situation hinsichtlich Cannabis hat sich durch das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) verändert. Wie Rechtsanwalt Lott erklärt, bleibt das unerlaubte Handeltreiben mit Cannabis strafbar, auch wenn die neuen Regelungen die Delikte teilweise mildern können. Das Gesetz legt fest, dass Handeltreiben mit Cannabis unter bestimmten Bedingungen verschieden bestraft wird, wobei geringere Mengen weniger streng verfolgt werden könnten.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 2024 leitet einen Wandel ein, indem sie unter bestimmten Umständen eine Anwendung des KCanG erlaubt, wenn dies für den Angeklagten vorteilhaft ist. Dennoch bleibt das unerlaubte Handeltreiben weiterhin ein strafbares Delikt, und der Strafrahmen kann variieren.
Aktuelle Entwicklungen und Konsumverhalten
Die rechtlichen Änderungen werden durch eine aktuelle Statista-Auswertung unterstützt. Nach Angaben von Statista ist der legale Cannabismarkt in Deutschland im Jahr 2024 auf 1,2 Milliarden Euro angewachsen. In der Bevölkerung hat der Cannabis-Konsum zugenommen, und laut Studien hat mittlerweile fast jeder dritte Erwachsene in Deutschland mindestens einmal Cannabis konsumiert.
Der Markt für medizinisches Cannabis wächst ebenfalls, seit ärztliche Verschreibungen im Jahr 2017 erlaubt sind. Dennoch könnte eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene und die Entkriminalisierung des Besitzes kleiner Mengen ab April 2024 weitere Veränderungen im Konsumverhalten bringen.
Obwohl sich die gesetzliche Lage ändert, bleibt die Verfolgung unerlaubten Handels eine Herausforderung für die Justiz. Es ist abzuwarten, wie die aktuellen Verfahren wie das von Paul I. in diesem neuen rechtlichen Rahmen behandelt werden.
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Ort | Hennigsdorf, Deutschland |
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