Hausbootkrimi: Vermieter muss 1250 Euro wegen Falschverdacht zahlen!
Ein Hausbootvermieter an der Mecklenburgischen Seenplatte wurde wegen Falschverdächtigung verurteilt, nachdem er die Polizei angezeigt hatte.

Hausbootkrimi: Vermieter muss 1250 Euro wegen Falschverdacht zahlen!
In einem aufsehenerregenden Fall von Hausfriedensbruch hat ein Hausbootvermieter von der Mecklenburgischen Seenplatte jüngst die Polizei angezeigt und dafür eine teure Quittung erhalten. Laut Nordkurier wurde der 55-Jährige vom Amtsgericht in Waren schuldig gesprochen und muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.250 Euro zahlen, was dreimal so viel ist wie der ursprüngliche Strafbefehl über 450 Euro.
Der Vorfall, der sich bereits im Sommer 2024 anbahnte, begann mit einem Streit zwischen dem Vermieter und einem Urlauberpaar. Diese wollten ein Hausboot für 1.800 Euro mieten, mussten jedoch feststellen, dass das große Hausboot nicht den erforderlichen Standards entsprach. Mängel wie ein kaputtes Strahlruder und fehlende Bootszeugnisse sorgten dafür, dass die Urlauber ihren geplanten Bootsurlaub abbrachen und sich stattdessen ein Hotel suchten – ihr Geld bekamen sie allerdings nicht zurück.
Streit und gerichtliche Konsequenzen
Der Vermieter sah sich in einem ungünstigen Licht und erstattete schließlich Strafanzeige gegen die Wasserschutzpolizei. Er behauptete, die Polizei hätte einen Durchsuchungsbefehl benötigt, um sein Boot zu betreten. Doch das Gericht entschied zugunsten der Polizei und stellte fest, dass diese im Recht war. Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 Euro, während die Staatsanwaltschaft 50 Tagessätze zu je 60 Euro gefordert hatte.
Die Situation wirft ein licht auf die Praktiken des Vermieters, der seine Boote seit Jahren über ein Kleinanzeigenportal anbietet, jedoch offensichtlich keine Steuern zahlt. Auch wurde berichtet, dass während des Sommers 2025 seine Boote weiterhin angeboten und vermietet wurden. Die Behauptungen über mangelhafte Wartung und das Fehlen notwendiger Dokumente könnten nun weitere Überprüfungen durch andere Behörden nach sich ziehen.
Rechtslage und mögliche Folgen
Der verurteilte Vermieter zeigte sich darüber hinaus interessiert an einer Ersatzhaft für die Geldstrafe, die er vorzugsweise über Weihnachten absitzen möchte. Ob das Gericht diesem Wunsch nachkommt, bleibt abzuwarten, sicher ist jedoch, dass der Fall nicht nur privaten Urlaubern, sondern auch den zuständigen Behörden ein ordentliches Stück Arbeit abverlangen wird.
Wie die Umstände zeigen, kann der vermeintliche Spaß am Bootsurlaub schnell in einer Reihe von juristischen Auseinandersetzungen enden. Zum Glück bleibt uns der Urlaub nicht für immer verwehrt – vielmehr müssen wir uns bewusst sein, dass wir im besten Fall auch rechtzeitig auf die Kleingedrucktes im Vertrag achten sollten, damit uns der Spaß nicht teuer zu stehen kommt.