Mietpreisbremse für Küstenorte: Schutz für Mieter in MV bis 2028!
Mietpreisbremse in Mecklenburg-Vorpommern: Verlängerung auf Küstenorte bis 2028 zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes.

Mietpreisbremse für Küstenorte: Schutz für Mieter in MV bis 2028!
In Mecklenburg-Vorpommern tut sich Wichtiges im Bereich Wohnraum: Die Mietpreisbremse wird nicht nur für Rostock und Greifswald um drei Jahre bis zum 30. September 2028 verlängert, sondern soll auch auf acht attraktive Küstenorte ausgeweitet werden. Diese Standorte sind Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz. Ein Beschluss, der bei den Urlaubsorten für einige Aufregung sorgen könnte, ist seit dem 11. November 2025 in der Diskussion, wie n-tv berichtet.
Die Erweiterung basiert auf einer gesetzlichen Ermächtigung, die im Juli 2025 auf Bundesebene beschlossen wurde. Diese gibt den Ländern die Möglichkeit, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt auszuwählen und dies für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren zu tun. Die Kernfrage bleibt – wie entsteht genau dieser angespannten Markt? Es sind die steigenden Mieten, die oft bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei neuen Verträgen liegen dürfen. Auch bestehende Mietverträge sind nicht sicher, denn auch hier hat die Mietpreisbremse ihre Hand im Spiel und sorgt für Einschränkungen bei Mieterhöhungen, wie auch regierung-mv erläutert.
Ein notwendiger Schritt für den Wohnungsmarkt
Die Notwendigkeit, dieses Instrument zur Dämpfung der Mietpreise fortzuführen, betont Bauminister Christian Pegel (SPD) eindringlich. „Da liegt was an“, stellt er klar und spricht dabei die Herausforderung an, die es für viele Menschen auf dem umkämpften Wohnungsmarkt gibt. Insbesondere der steigende Druck bei Wiedervermietungen ist ein Problem, das nicht ignoriert werden kann.
Ein Gutachten des sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts Empirica hat bereits 17 Gemeinden untersucht, die unter einem angespannten Wohnungsmarkt leiden. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Handlungsspielraum notwendig ist, um die soziale Stabilität zu sichern. Deshalb setzt das Land auf Investitionen in den sozialen Wohnungsbau: seit 2017 wurden in Rostock 808 geförderte Wohnungen und in Greifswald 356 geschaffen.
Finanzielle Unterstützung für sozialen Wohnungsbau
Besonders bemerkenswert ist die Steigerung der Fördermittel für sozialen Wohnungsbau, die von 32 auf 127 Millionen Euro jährlich vervierfacht wurden. Diese Mittel sollen auch im Jahr 2026/2027 auf gleichem Niveau bleiben, um den Druck auf den Wohnungsmarkt zu mindern. Die Landesregierung verfolgt dabei eine klare Strategie, die aus drei Säulen besteht: Mietpreisbremse, Förderung des sozialen Wohnungsbaus und Beschleunigung von Bauverfahren.
Um die Verordnung zur Ausdehnung der Mietpreisbremse auf die neuen Küstenorte wird im Frühjahr 2026 mit Spannung gewartet. Die Entwicklung bleibt also spannend – nicht nur für die Mieter vor Ort, sondern auch für alle zukünftigen Interessierten in diesen beliebten Urlaubszielen. Die Frage bleibt, ob diese Maßnahmen tatsächlich den gewünschten Effekt bringen werden oder ob die Mieten weiterhin in die Höhe schießen werden. Nur die Zeit wird zeigen, ob das gute Händchen der Landesregierung hier auf fruchtbaren Boden fällt.