Spendenaufruf für Kater Nobsi: Leiden und Hoffnung im Tierheim Wismar!
Tierheim Nordwestmecklenburg sammelt Spenden für kranken Kater Nobsi, der eine Hüftoperation benötigt. Helfen Sie jetzt!

Spendenaufruf für Kater Nobsi: Leiden und Hoffnung im Tierheim Wismar!
Eine traurige, aber auch bewegende Geschichte kommt aus dem Tierheim Dorf Mecklenburg bei Wismar. Kater „Nobsi“ hat sich zum Spezialfall entwickelt, der die Aufmerksamkeit von Tierfreunden und Spendern gleichermaßen auf sich zieht. „Nobsi“ leidet an einer Fraktur der Hüftgelenkspfanne und musste mehrere Wochen in einer Box verbringen. Die Leiterin des Bereichs Katzen und Kleintiere im Tierheim, Esther Sohn, berichtet von seinem „sprunghaften Verhalten“, das es schwierig macht, ihn auf den Arm zu nehmen. Aggressivität könnte möglicherweise durch die Schmerzen ausgelöst werden, die er immer noch empfindet.
Nach einer Operation ist er nun in einem Außengehege untergebracht, doch die Behandlungskosten montieren sich auf etwa 1500 Euro. Auch die Schmerzmittel, die „Nobsi“ benötigt, sind teuer. Deshalb hat das Tierheim eine Spendenaktion gestartet, um die nötigen Mittel für seine Behandlung aufzubringen. „Nobsi“ ist seit Mai letzten Jahres in der Einrichtung und hat bis heute keinen Schwanz, was vermutlich eine Behinderung seit seiner Geburt darstellt. Esther Sohn vermutet zudem, dass er in der Vergangenheit misshandelt wurde, was sich vor allem in seinem Verhalten gegenüber Männern zeigt.
Ein Zuhause für „Nobsi“ gesucht
Die Hoffnung, dass sich „Nobsis“ Verhalten nach der Hüftoperation normalisiert, bleibt. Bis dahin braucht der Kater jedoch viel Beschäftigung – gerne jagt er Bälle, Plüschtiere und auch einmal einen Haushaltsgegenstand. Um „Nobsi“ die Möglichkeit zu geben, sich zu entfalten, wird ein neues Zuhause gesucht. Optimal wäre eine Einzelhaltung, da sein grobmotorisches Verhalten eine Herde von Katzen überfordern könnte. Erfahrende Katzenbesitzer ohne Kinder sowie mit einem großen, abgesicherten Balkon werden als potentielle neue „Dosenöffner“ angepeilt.
Wie tiergerecht die Regelungen bezüglich Fundtieren in Deutschland sind, lässt sich kaum verallgemeinern. Es gibt in einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein spezifische Richtlinien, die das Wohl der Tiere betonen. Wenn ein Tier gefunden wird, gilt es als Fundtier, bis das Gegenteil bewiesen ist. Diese Regelung ist nicht bundesweit einheitlich und unterliegt verschiedenen Interpretationen je nach Kommune. In NRW und Hessen entscheiden die Kommunen eigenständig, wobei oft keine klaren Verfahrenshinweise existieren, wie man aus dem Bericht von Tierschutzunion entnehmen kann.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fundtiere
Das Tierschutzgesetz und das Grundgesetz versehen den Tierschutz mit einem hohen Stellenwert. Gemäß Artikel 20a GG hat der Staat die Verantwortung, den Tierschutz zu berücksichtigen. Fundtiere müssen von den entsprechenden Behörden betreut werden, dies ist einer der wesentlichen Punkte im bundesdeutschen Tierschutzrecht. Diese Gesetze zielen darauf ab, die Verantwortung klar zuzuordnen, und besagen, dass kostenpflichtige medizinische Behandlungen von den Fondsbehörden übernommen werden müssen. Der rechtliche Rahmen dazu wird in Rechtsfragen zu Fundtieren detailliert aufgeschlüsselt.
Um auf das Schicksal von „Nobsi“ aufmerksam zu machen und ihn ein Stück weit zu unterstützen, sind Spenden herzlich willkommen. Wer helfen möchte, kann Geld auf die folgenden Konten überweisen:
- Sparkasse Mecklenburg-Nordwest (IBAN: DE71 1405 1000 1200 0003 54)
- VR Bank Mecklenburg eG (IBAN: DE81 1406 1308 0004 1349 82)
Bitte verwenden Sie als Verwendungszweck „Nobsi“. Durch die Unterstützung der Leserinnen und Leser kann dieser besondere Kater auf seinem Weg zu besserer Gesundheit und einem neuen Zuhause einen Schritt weitergebracht werden.