Rostock sucht neuen Bezirksschornsteinfeger: Jetzt bewerben!
Am 11. März 2026 beginnt die Tätigkeit als Bezirksschornsteinfeger in Rostock. Bewerbungen sind bis 30. November 2025 möglich.

Rostock sucht neuen Bezirksschornsteinfeger: Jetzt bewerben!
In Rostock bedeutet der 11. März 2026 einen Neuanfang für alle, die sich als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) bewerben möchten. Die Stadt Rostock hat eine öffentliche Ausschreibung für den Kehrbezirk HRO-04 veröffentlicht. Dieser umfasst vor allem die Ortsteile Biestow, Lichtenhagen, Lütten Klein, Reuterhagen und Toitenwinkel, die gemeinsam etwa 900 aktive Liegenschaften betreuen werden müssen.
Der Aufwand ist nicht zu unterschätzen, da etwa 30 % der Aufgaben im Bereich Lüftung anfallen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. November 2025, und Interessierte sollten sich sputen, denn die Plätze sind heiß begehrt.
Wie funktioniert die Ausschreibung?
Die Auswahl der neuen Bezirksschornsteinfeger erfolgt durch ein transparentes Verfahren, das von der zuständigen Behörde organisiert wird. Der Landkreis Rostock erklärt, dass die Besetzung freiwerdender Bezirke durch ein Ausschreibungsverfahren erfolgt. Dieses basiert auf dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und setzt die Eignung, Befähigung sowie die fachliche Leistung der Bewerber dringend voraus.
Dass die Bestellung für sieben Jahre gilt, macht den Job nicht nur langfristig attraktiv, sondern sorgt auch für Stabilität in der Regelung und Durchführung der Aufgaben. Darüber hinaus werden die Ausschreibungen auch auf überregionalen Plattformen, wie etwa www.service.bund.de, veröffentlicht.
Worauf sollten Interessierte achten?
Handwerksrechtliche Voraussetzungen sind ein Muss für alle Bewerbenden. Die Bewerbung erfolgt elektronisch über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal. Grundsätzlich gilt, dass die Auswahl der Bewerber nach Eignung und fachlicher Qualifikation erfolgt, wobei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie einschlägige Berufserfahrung mit ins Gewicht fallen. Die Bezirksregierung Arnsberg führt in vielen Fällen zusätzlich Auswahlgespräche durch.
Wichtig für alle künftigen Bewerber ist, dass eine erneute Bewerbung frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung möglich ist. Die vorab genannten Punkte sind essenziell für den Erfolg der Bewerbung. Wer also ein gutes Händchen für das Schornsteinfegerhandwerk hat, sollte sich überlegen, ob diese Ausschreibung nicht genau das Richtige für ihn oder sie ist.