Jugendliche in Perleberg mit Softairwaffe aufgegriffen! Was jetzt?

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft. Veröffentlicht am · Impressum · Kontakt · Redaktionskodex
Drei Jugendliche in Perleberg spielen mit Softairwaffe; Polizei ergreift Maßnahmen wegen Waffengesetzverstoß.

Drei Jugendliche in Perleberg spielen mit Softairwaffe; Polizei ergreift Maßnahmen wegen Waffengesetzverstoß.
Drei Jugendliche in Perleberg spielen mit Softairwaffe; Polizei ergreift Maßnahmen wegen Waffengesetzverstoß.

Jugendliche in Perleberg mit Softairwaffe aufgegriffen! Was jetzt?

In der Dobberziner Straße in Perleberg wurden am Freitagabend drei Jugendliche beobachtet, die mit einer waffenähnlichen Gegenstand hantierten. Wie sich herausstellte, handelte es sich um eine Softairwaffe. Diese Druckluftwaffen sind besonders bei jungen Menschen für Geländespiele und Sportschießen beliebt. Laut Nordkurier verschießen Softairwaffen kleine Rundkugeln, die meist aus Kunststoff bestehen, und sie werden über Federdruck, Gas oder Druckluft betrieben.

Mit dem Mitführen solcher Waffen ist jedoch Vorsicht geboten. Ab einer bestimmten Stärke, konkret ab einer Geschossenergie von mehr als 7,5 Joule, ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich, die erst ab 18 Jahren erhältlich ist. Auch wenn es in der Öffentlichkeit zu Verstößen gegen das Waffengesetz kommt, können empfindliche Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen. Die Polizei hat in diesem Fall die Softairwaffe sichergestellt und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgenommen, da das Mitführen solcher Waffen im Freien eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Was besagt das Waffengesetz?

Das deutsche Waffengesetz ist sehr klar in Bezug auf Softairwaffen: Geräte mit einer Schussenergie unter 0,5 Joule gelten als Spielzeuge und sind somit vom Waffengesetz ausgenommen. Geräte, die jedoch zwischen 0,5 und 7,5 Joule liegen, dürfen nur von Personen ab 18 Jahren erworben werden und nicht öffentlich getragen werden. Der Transport muss außerdem in verschlossenen Behältnissen erfolgen, wie Bussgeldkatalog erklärt.

Besonders brisant wird es, wenn Softairwaffen echten Schusswaffen sehr ähnlich sehen. In solchen Fällen können sie als „Anscheinwaffen“ eingestuft werden, was bedeutet, dass zusätzliche Regeln gelten. Diese Regelungen sorgen dafür, dass die Sicherheit in der Öffentlichkeit gewahrt bleibt, sodass keine Missverständnisse oder gefährliche Situationen entstehen.

Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Bestimmungen für Softairwaffen hatten sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Ab dem 01.09.2020 traten Sonderregelungen des Waffengesetzes für Softairwaffen, die nicht mehr als 0,5 Joule Bewegungsenergie besitzen, außer Kraft. Eine Rückkehr zur alten Rechtslage wurde jedoch vollzogen, wie auf drschmitz detailliert erläutert wird. Somit müssen sich Käufer und Nutzer von Softairwaffen stets über die aktuellen Regelungen im Klaren sein.

Im genannten Vorfall in Perleberg wurden die Jugendlichen schließlich an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Die Polizei nahm die Angelegenheit ernst und zeigt damit, dass solche Kontrollen nicht nur notwendig sind, sondern auch zur Aufklärung über die Gesetze und deren Bedeutung beitragen.