Zirkuspläne am Berliner Platz: Stadtverwaltung lehnt Idee ab!

Zirkuspläne am Berliner Platz: Stadtverwaltung lehnt Idee ab!

Berliner Platz, 19053 Schwerin, Deutschland - Die Stadtverwaltung hat die Idee, Zirkusgastspiele und Jahrmärkte am Berliner Platz oder in der Pankower Straße abzuhalten, intensiv unter die Lupe genommen. Dies geschah auf Beschluss der Stadtvertretung im Mai, die den Oberbürgermeister mit dieser Prüfung beauftragte. Doch die Empfehlungen der Verwaltung machten wenig Hoffnung auf eine Umsetzung. So berichtet Schwerin News, dass es am Berliner Platz bereits einen rechtsgültigen Bebauungsplan gibt, der hier eine Wohnnutzung vorsieht. Auch an der Pankower Straße gibt es bereits feste Pläne für den RBB GeSo, die eine Nutzung der Fläche als Veranstaltungsort ausschließen.

Die Anforderungen, die Schausteller an die Infrastruktur haben, sind ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Zu den Notwendigkeiten gehören unter anderem Strom- und Wasseranschlüsse sowie die Abwasserentsorgung und Fettabscheider. Ein tragfähiger Untergrund ist für schwere Fahrzeuge unerlässlich, dazu kommt die Möglichkeit, Zelte mit Erdnägeln zu sichern. Leider scheinen die neuen Flächen diesen Ansprüchen nicht gewachsen zu sein.

Alternative Veranstaltungsorte

Ein bestehender Platz in Krebsförden bietet eine bessere Option für Zirkus und Jahrmärkte. Mit einer großzügigen Fläche von 7.600 Quadratmetern, darunter 2.000 Quadratmeter Wiese, und sechs Anschlussanlagen speziell für Zirkusse und Rummel ist dieser Standort optimal ausgestattet. Ein möglicher Ausbau am Berliner Platz oder an der Pankower Straße würde sich bitter bemerkbar machen – dieser wäre sowohl teuer als auch aufwendig.

Doch wie sieht es mit den Zirkussen selbst aus? Jährlich finden auf dem Volksfestplatz in Nürnberg Gastspiele von zwei Großzirkusunternehmen statt, die im Oktober und über die Wintermonate auftreten. Wichtig zu wissen ist, dass bei den Wintersaison-Gastspielen häufig darauf geachtet wird, keine Tiere im Programm zu haben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August des Vorjahres. Für die Vergabe der Gastspielzeiten wird dann Ende des Jahres entschieden. Kleinzirkusse und andere nicht-große Zirkusveranstaltungen haben es oft schwer, einen geeigneten Platz zu finden, können aber eventuell auf Kirchweihplätze in Buch und Mögeldorf ausweichen, je nach Verfügbarkeit. Nürnberger Informationen zu den Zutrittsbedingungen und Anforderungen verdeutlichen, dass der bürokratische Aufwand für die Veranstalter nicht zu unterschätzen ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ein interessanter Aspekt ist der Anspruch auf Nutzung eines Rummelplatzes durch Zirkusunternehmen. So hat beispielsweise eine Einwohnerin von Nörgeldorf das Recht, den dortigen Rummelplatz für ihre Zirkusvorstellungen zu nutzen, da diese im Widmungszweck des Platzes eingeschlossen sind. Auch in diesem Fall gelten die allgemeinen Benutzungsansprüche gemäß den Gemeindeverordnungen, die bei einer Beanspruchung des öffentlichen Raums Priorität haben. Jura Fuchs bietet hierzu wertvolle Informationen.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Pläne für einen Zirkus am Berliner Platz oder an der Pankower Straße auf erhebliche rechtliche und praktische Hindernisse stoßen. Die Stadtverwaltung hat klar erkannt, dass andere Standorte, wie der Platz in Krebsförden, wohl die bessere Wahl für Zirkusaufführungen und Jahrmärkte darstellen könnten. Ein gutes Händchen in der Standortwahl ist in diesem Kontext essenziell, um sowohl den Anforderungen der Schausteller gerecht zu werden als auch dem öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen.

Details
OrtBerliner Platz, 19053 Schwerin, Deutschland
Quellen

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