Greifswald: Mieter empört über unangekündigte Wohnungsbesichtigungen!

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Mieter in Greifswald empört über unzulässigen Zutrittsanspruch der Verwaltung. Rechte und Pflichten bei Wohnungsbesichtigungen im Fokus.

Mieter in Greifswald empört über unzulässigen Zutrittsanspruch der Verwaltung. Rechte und Pflichten bei Wohnungsbesichtigungen im Fokus.
Mieter in Greifswald empört über unzulässigen Zutrittsanspruch der Verwaltung. Rechte und Pflichten bei Wohnungsbesichtigungen im Fokus.

Greifswald: Mieter empört über unangekündigte Wohnungsbesichtigungen!

Die aktuellen Entwicklungen rund um die Wohnungsbesichtigungen in Greifswald sorgen für Aufregung. Mieter des Hauses in der Hunnenstraße 22 und 22a sind alarmiert, nachdem sie im September einen verstörenden Aushang von der Verwaltung erhalten haben. Dieser fordert die Bewohner auf, dem Vermieter auch bei Abwesenheit Zutritt zu ihren Zimmern zu gewähren. Der Grund? Ein schneller Start in das Semester, die Zimmer sollen neu vermietet werden. Doch dies geschieht nicht ohne Protest.

Marius Fischer, ein Mieter des Hauses, hat umgehend auf die missliche Lage reagiert und sein WG-Zimmer gekündigt. „Ich werde mein Zimmer bei Abwesenheit ganz dicht machen“, äußerte der junge Mann und kritisierte entschieden die Vorgehensweise der Verwaltung. Es liegt auf der Hand, dass die unerwartete Ankündigung sowohl seine Privatsphäre als auch die der anderen Mieter stark infrage stellt.

Rechtslage und Mieterrechte

Der Mieterverein Vorpommern-Greifswald hat den Aushang bereits als einen schweren Eingriff in die Privatsphäre bezeichnet und spricht von unzulässiger Schnüffelei. Geschäftsführer Dirk Barfknecht stellt klar, dass Mieter den Zugang der Vermieter ohne vorherige Terminvereinbarung nicht gestatten müssen. Nur bei spezifischen Anlässen wie Sanierungen sind Besichtigungen ohne vorherige Absprache zulässig. Zudem haben Mieter ein Recht darauf, unangemessene Besichtigungstermine abzulehnen, wie auch rechtecheck.de bestätigt.

Die gesetzlich verankerten Rechte der Mieter sind klar: Vermieter benötigen ein berechtigtes Interesse für Besuche, seien es Überprüfungen des Wohnungszustands oder die Suche nach Nachmietern. Außerdem müssen die Besuche in der Regel 24 Stunden im Voraus angekündigt werden. Dabei sollte eine einvernehmliche Regelung zwischen Mieter und Vermieter die bevorzugte Lösung darstellen, um Konflikte zu vermeiden.

Was sagt die Hausverwaltung?

Die Hausverwaltung beruhigt die Mieter und erklärt, dass es lediglich um besprechbaren Zutritt für die Vermietung gehe. Es sind keine unangekündigten Besichtigungen geplant und alle Termine finden im Beisein eines Verwalters statt. Trotzdem bleibt die Skepsis in der Mietercommunity groß, vor allem, wenn man bedenkt, dass die Besichtigungen besondere Rücksichtnahme auf die Privatsphäre der Bewohner erfordern. Mieri Fischer fügt hinzu, dass er die Wohnlage und den Maisonette-Stil seiner Wohnung bisher sehr schätzte.

In der Regel sind laut Jurawelt Besichtigungen während der Woche zwischen 10:00 und 13:00 Uhr sowie 16:00 und 18:00 Uhr vorzunehmen. Bei-Sammelbesichtigungen sind ebenfalls eine gängige Praxis, jedoch sollten diese maximal drei oder vier Interessenten pro Termin umfassen, um die Mieter nicht übermäßig zu belasten. Die Gerichte empfehlen in diesen Fällen eine moderate Häufigkeit von ein bis zwei Besichtigungen pro Woche.

Die Situation in der Hunnenstraße wirft ein großes Licht auf die Rechte der Mieter in Deutschland und verdeutlicht, wie wichtig es ist, über diese Rechte Bescheid zu wissen, um Konflikte zu vermeiden. Eine offene Kommunikation zwischen den Parteien könnte hier der Schlüssel zu einem harmonischen Mietverhältnis sein.