Vogelgrippe schlägt erneut zu: Sperrzone um Hähnchenmastanlage in Treuen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Dritter Geflügelpest-Fall in Vorpommern-Greifswald: Hähnchenmastanlage betroffen, Schutz- und Überwachungszone eingerichtet.

Dritter Geflügelpest-Fall in Vorpommern-Greifswald: Hähnchenmastanlage betroffen, Schutz- und Überwachungszone eingerichtet.
Dritter Geflügelpest-Fall in Vorpommern-Greifswald: Hähnchenmastanlage betroffen, Schutz- und Überwachungszone eingerichtet.

Vogelgrippe schlägt erneut zu: Sperrzone um Hähnchenmastanlage in Treuen!

In einer besorgniserregenden Entwicklung für die Geflügelindustrie in Vorpommern-Greifswald wurde am 3. November 2025 der dritte Fall von Geflügelpest in der Region gemeldet. Betroffen ist eine große Hähnchenmastanlage in Sassen-Trantow, die ungefähr 28.000 Tiere umfasst. Aufgrund der amtlichen Bestätigung des Virus musste der gesamte Bestand getötet werden, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Die zuständigen Behörden haben schnell reagiert und neue Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, um eine weitere Verbreitung zu verhindern, berichtet der Nordkurier.

Die Schutzmaßnahmen beinhalten einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Ausbruchsherd. Dieser umfasst Teile von Mühlenkamp, Sassen, Zarrentin, Gülzowshof, Schwinge und Vorbein. Innerhalb dieser Zone gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügel, mit Ausnahme von Tauben. Darüber hinaus erstreckt sich die Überwachungszone über etwa zehn Kilometer um den betroffenen Betrieb und reicht bis kurz vor Greifswald.

Umsetzung der Schutzmaßnahmen

Die Aufstallungspflicht wird nicht nur in der unmittelbaren Umgebung des Ausbruchs durchgesetzt, sondern auch für Halter mit mehr als 5.000 Tieren im gesamten Landkreis. Dies gilt besonders für gefährdete Geflügelhaltungen in der Nähe von Gewässern. Halter werden eindringlich aufgefordert, bei Verdacht auf Erkrankungen umgehend das Veterinäramt zu kontaktieren und die Anzahl der gehaltenen Vögel sowie deren Nutzungsart und Standort zu melden. Weiterhin sind Geflügelausstellungen und Märkte in der Schutz- und Überwachungszone derzeit verboten.

Einblicke in die Geflügelhaltungen der Region zeigen, dass viele Betriebe auf eine exakte Dokumentation und entsprechende Schutzmaßnahmen setzen müssen, um mögliche Verluste durch die Krankheit zu minimieren. Diese neuen Regelungen sind notwendig, um die Gesundheit der Tiere und die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe zu sichern.

Rückblick auf die Entwicklung

Die Geflügelpest ist ein ernstzunehmendes Thema, das nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesundheitliche Auswirkungen auf die gesamte Region hat. Das erste Auftreten dieses Virus belastet die Geflügelzüchter schon seit geraumer Zeit und zwingt sie, immer wieder ihre Strategien zu überdenken und fortlaufend neu anzupassen.

Die Situation hat die Behörden und die Züchter aufgeschreckt und zeigt, dass die Vorsichtsmaßnahmen in der Agrarwirtschaft unabdingbar sind. Daher bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte unternommen werden, um die Geflügelzucht in der Region zu stabilisieren. Angesichts der wiederholten Ausbrüche ist es jetzt wichtiger denn je, mit einem wachsamen Auge die Entwicklungen zu beobachten und darauf zu reagieren.