Rückzahlung von 1,3 Millionen Euro: Kreistag entscheidet am 8. September!
Der Altmarkkreis Salzwedel prüft am 8. September die Rückzahlung von 1,3 Millionen Euro aus der Kreisumlage 2024.

Rückzahlung von 1,3 Millionen Euro: Kreistag entscheidet am 8. September!
Im Altmarkkreis steht eine wichtige Entscheidung bevor: Der Kreistag wird am 8. September über eine Rückzahlung von rund 1,3 Millionen Euro aus der Kreisumlage 2024 abstimmen. Wie AZ Online berichtet, hat die Heilungssatzung zur Kreisumlage bereits die Zustimmung des Finanz- und Kreisausschusses erhalten. Diese Satzung ist eine Reaktion auf die Klage der Stadt Gardelegen gegen die Kreisumlage 2024 und hat nun auch Auswirkungen auf die widerstreitende Kreisumlage für 2025. Trotz dieser Entwicklungen betont das Verwaltungsgericht, dass sich durch die Heilungssatzung das laufende Gerichtsverfahren nicht beeinflussen lässt.
„Es sind viele grundlegende Fragen zur Kreisumlage 2024 noch ungeklärt“, äußerte sich Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Schumacher besorgt. Die Rückzahlung könnte den Umlagesatz der Kreisumlage für 2024 rückwirkend auf 39,05 Prozent senken, was in einer Gesamtrückzahlung von 1.347.232 Euro an die Städte und Gemeinden des Altmarkkreises münden würde. Bernd Kwiatkowski von der Fraktion CDU/FDP warnt jedoch, dass das Geld im Haushalt und in der Planung für 2026 fehlen könnte.
Haushalt und Finanzplanung im Altmarkkreis
Der Haushalt für 2025 wurde bereits vom Landesverwaltungsamt genehmigt, jedoch mit gewissen Vorbehalten. Für 2026 ist eine umfassende Haushaltskonsolidierung geplant, bei der alle Ausgaben auf den Prüfstand kommen. Der Kreistag wird voraussichtlich Ende Februar 2026 über den Haushalt für dieses Jahr entscheiden. Bei der Haushaltsbetrachtung 2026 werden auch Verpflichtungsermächtigungen für zukünftige Ausgaben, insbesondere im Bereich von Investitionen, Berücksichtigung finden.
Ein Beispiel für eine bedeutende langfristige Investition ist die Brücke in Immekath, für welche seit 2022 1,8 Millionen Euro im Haushalt eingeplant sind. Die Verpflichtungsermächtigungen summieren sich im Bereich der Investitionen auf über 17 Millionen Euro, wovon mehr als 10 Millionen Euro noch verfügbar sind.
Kreisumlage: Ein wichtiger Aspekt des kommunalen Finanzausgleichs
Apropos Kreisumlage: Diese Zahlungen sind ein zentrales Element im Kommunalrecht, da sie einen interkommunalen Finanzausgleich gewährleisten. Wie auf Wikipedia zu lesen ist, fließen Gelder sowohl von „oben nach unten“ als auch umgekehrt, um finanzielle Ungleichgewichte zwischen den Gemeinden auszugleichen. Das bedeutet, dass stark finanzierte Gemeinden, auch Abundanzgemeinden genannt, unter Umständen Zahlungen an finanzschwächere Kommunen leisten müssen.
Der rechtliche Rahmen ist dabei klar: Umlagepflichten für diese finanzstarken Kommunen sind verfassungsrechtlich zulässig. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat klargestellt, dass finanzielle Belange der Gemeinden in solchen Verfahren angemessen gewürdigt werden müssen. Sei es durch unterschiedliche Umlagesätze oder durch weitere Reformen im kommunalen Finanzausgleich – diese finanziellen Strukturen sind entscheidend für die Förderfähigkeit unserer Gemeinden.
Die kommenden Entscheidungen im Kreistag könnten also weitreichende Folgen für die finanzielle Stabilität der Kommunen im Altmarkkreis haben. Wie werden die Städte und Gemeinden auf die neuen Entwicklungen reagieren? Eines ist sicher: Die Diskussionen um die Kreisumlage bleiben spannend!