Geflügelpest im Landkreis Börde: Zweite Allgemeinverfügung verhängt!
Im Landkreis Börde wurde eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest erlassen, um Hausgeflügel zu sichern.

Geflügelpest im Landkreis Börde: Zweite Allgemeinverfügung verhängt!
Am 27. Oktober 2025 wurde im Landkreis Börde, genauer im Gebiet des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling, ein Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt. Dies führte dazu, dass der Landkreis Börde eine zweite tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erließ, um die Haus- und Nutzgeflügelbestände in der Region zu schützen. Die Maßnahmen sind nicht nur notwendig, sie sollen auch als präventiver Gesundheitsschutz dienen, denn die Aviäre Influenza, besser bekannt als Vogelgrippe, ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die vor allem Geflügel und andere Vogelarten betrifft.
Zu den wesentlichen Inhalten der Allgemeinverfügung gehört die Errichtung einer als infiziert geltenden Zone. Diese umfasst mehrere Ortschaften in den Gemeinden Oebisfelde-Weferlingen und Flechtingen. Darunter fallen Orte wie Bergfriede, Bösdorf und Oebisfelde sowie Wieglitz und Calvörde. In dieser Zone ist die Jagd auf Federwild untersagt, das Freilassen gehaltener Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands ist ebenfalls nicht zulässig. Auch das Verbringen von Geflügel in diese Zone ist ausdrücklich verboten. Die vollständigen Details finden sich auf der Webseite des Landkreises Börde.
Die Geflügelpest im Detail
Die Geflügelpest-Verordnung, die bereits am 15. Oktober 2018 in Kraft trat, regelt die Bekämpfung dieser Tierseuche in Deutschland und schreibt vor, dass Halter von Geflügel ihren Betrieb bei der zuständigen Behörde anmelden müssen. Dazu gehören Angaben wie Name, Anschrift und Anzahl der Tiere. Bei Verlusten von Tieren ist eine tierärztliche Untersuchung auf Influenza-A-Viren erforderlich, um die Ursache festzustellen. Zudem müssen gewerbsmäßige Geflügelfänger ihre Tätigkeiten dokumentieren. All diese Maßnahmen sollen dem Schutz vor zukünftigen Ausbrüchen dienen und die Tiergesundheit nachhaltig sichern, wie die Bundesrepublik Deutschland betont.
Es bleibt zu hoffen, dass mit diesen präventiven Schritten ein weiterer Ausbruch der Vogelgrippe in der Region verhindert werden kann. Die Verantwortlichen appellieren an alle Tierhalter, die erlassenen Maßnahmen ernst zu nehmen und ihre Bestände regelmäßig auf Anzeichen von Krankheiten zu überprüfen. Nur so kann die Gesundheit der Tiere und letztlich auch die der Menschen langfristig gesichert werden.