Naumburg: Gericht stoppt Gender-Sprache in Urteilen – Klarheit zählt!

Naumburg: Gericht stoppt Gender-Sprache in Urteilen – Klarheit zählt!

Dessau-Roßlau, Deutschland - Die Diskussion über die Verwendung genderneutraler Sprache in Gerichtsurteilen hat in Deutschland eine neue Wendung genommen. Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einem aktuellen Urteil, datiert auf den 12. Juni 2025, entschieden, dass in Urteilen nicht gegendert werden darf, es sei denn, die betroffenen Personen wünschen dies ausdrücklich. Dies berichtet Bild.

Zentrales Anliegen des Gerichts war es, die Klarheit und Verständlichkeit von Urteilen zu bewahren. Hintergrund der Entscheidung war ein Fall, in dem ein Temposünder zu einem Bußgeld von 480 Euro verurteilt und sein Führerschein für einen Monat entzogen wurde. Der Amtsrichter hatte in seinem Urteil geschlechtsneutrale Begriffe wie „betroffene Person“ genutzt, was das OLG als unangemessen erachtete. Der Behördensprecher Klaus Tewes merkte an, dass es despektierlich sei, Verfahrensbeteiligte auf geschlechtliches Neutrum zu reduzieren und dass Urteile klar und verständlich sein müssen, wie die Strafprozessordnung es fordert.

Warum das Gendern nicht in jeden Fall passt

Das OLG folgte weitgehend der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, die eine Rechtsbeschwerde eingereicht hatte und die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen ohne besonderen Anlass stark kritisierte. Laut Jura.cc sollte die Sprache in Urteilen nicht nur inklusiv, sondern auch präzise sein. Das Gericht stellte fest, dass neutrale Bezeichnungen unpersönlich wirken und die Identität der Beteiligten nicht respektieren.

In der juristischen Fachwelt wird diese Entscheidung unterschiedlich bewertet. Während einige Juristen für mehr Freiraum in der sprachlichen Gestaltung plädieren, sind andere der Meinung, dass die klare und allgemein verständliche Sprache, wie sie das OLG empfiehlt, von zentraler Bedeutung ist. Und das nicht ohne Grund, denn einfache, klare Worte in gerichtlichen Texten können helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Die Entscheidung des OLG Naumburg hat nicht nur Bedeutung für den aktuellen Fall, sondern auch Signalwirkung für die zukünftige juristische Praxis in Deutschland. Veraltete Formulierungen in Urteilen sollen der Vergangenheit angehören. Der Verein Deutsche Sprache, vertreten durch Dorota Wilke, steht hinter diesem Ansatz und unterstützt die Entscheidung, die Verwendung von genderneutralen Begriffen in Urteilen einzuschränken.

Ein Aufruf zur Klarheit

Insgesamt zeigt sich, dass der Umgang mit geschlechtergerechter Sprache im Rechtswesen ein Spannungsfeld ist, in dem Klarheit und Respekt miteinander abgewogen werden müssen. Das OLG hat mit seinem Beschluss den Weg für eine bewusste und sinnvolle Nutzung von Sprache im Gericht eröffnet und erteilt vorschnellen Experimenten in der juristischen Kommunikation eine klare Absage.

Die Debatte bleibt spannend, und in den nächsten Monaten ist zu erwarten, dass weitere rechtliche Bewertungen und möglicherweise auch Anpassungen in der Gerichtspraxis folgen werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte und die Anwälte diesem Aufruf zur Klarheit begegnen werden und ob ein einheitlicher Umgang mit genderneutralen Begriffen in der Rechtsprechung etabliert wird.

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OrtDessau-Roßlau, Deutschland
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