Rentner freigesprochen: Böller-Unfall mit Kind endet vor Gericht!
Ein 68-jähriger Mann wurde vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen, nachdem er einen Böllerwurf auf ein Kind bestritten hatte.

Rentner freigesprochen: Böller-Unfall mit Kind endet vor Gericht!
In einer schicksalhaften Verhandlung am Landgericht Dessau-Roßlau wurde ein 68-jähriger Mann aus Wittenberg freigesprochen. Er stand unter dem Vorwurf, in der Silvesternacht vor zwei Jahren mit einem Böller auf Nachbarn geworfen zu haben, was zu schweren Verletzungen bei einem fünfjährigen Kind führte. Der Prozess, der am Mittwoch sein Urteil verkündete, endete mit einem für den Rentner erfreulichen Ergebnis: die Staatsanwaltschaft hatte bereits in der ersten Instanz auf Freispruch plädiert, was jetzt auch tatsächlich in der Berufungsverhandlung bestätigt wurde. Dies berichtet MDR.
Die Verhandlung war alles andere als trivial. Zwei wichtige Zeugen, die Lebensgefährtin des Angeklagten und die Mutter des verletzten Kindes, wurden gehört. Doch letztlich konnte der Vorwurf nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, was entscheidend für das Urteil war. Der Böller, der im Kapuzenbereich des Kindes explodierte und zu erheblichen Verbrennungen führte, hing an den Vorwürfen, die im Raum standen. Ein Urteil, das nicht rechtskräftig ist – die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, Revision einzulegen.
Die Gefahren von Pyrotechnik
Der Fall wirft ein Licht auf die Risiken im Zusammenhang mit Pyrotechnik. In Deutschland ist der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen streng reguliert. Laut einer Übersicht auf Wikipedia gelten pyrotechnische Gegenstände wie Feuerwerkskörper, die in diesem Vorfall eine zentrale Rolle spielten, als Gefahrgut und unterliegen strengen Vorschriften hinsichtlich ihrer Herstellung, Verwendung und des Transports.
Die Regulierung zum Umgang mit Pyrotechnik sieht vor, dass bestimmte Kategorien von Feuerwerkskörpern nur mit behördlichen Genehmigungen verwendet werden dürfen. Beispielsweise dürfen zahllose Arten der klassischen Silvesterknaller, ohne entsprechendes Wissen über das richtige Handling, nicht unbedacht genutzt werden. Besonders brisant sind derartige Gegenstände, wenn man bedenkt, dass sie nach Kategorien eingeteilt werden, die eine Altersbeschränkung mit sich bringen. So dürfen beispielsweise F2-Feuerwerkskörper erst ab einem Alter von 16 Jahren entzündet werden.
Wie sicher sind wir wirklich?
Das Urteilsverfahren um den Wittenberger zeigt auf, wie wichtig Aufklärung und Sicherheit im Umgang mit Pyrotechnik sind. Betrachtet man die Vorschriften, die den Besitz und die Verwendung regeln, wird schnell klar: Der Import und die Verwendung dieser Knaller sind stark limitiert und nicht für jeden zugänglich. Während zum Beispiel bestimmte Feuerraketen und Signalmittel in der Öffentlichkeit verboten sind, gibt es gesonderte Regeln für genehmigte Veranstaltungen.
Ob im Fußballstadion oder während der Silvesternacht – die brennenden Fragen bleiben: Wie sorgen wir für ein unbeschwertes Feiergefühl und schützen gleichzeitig die Sicherheit der Menschen? Angesichts des Vorfalls könnte es an der Zeit sein, über strengere Überwachungen nachzudenken oder Bewusstseinsschaffungsmaßnahmen ins Leben zu rufen.
In jedem Fall bleibt der Fall Wittenberg exemplarisch für die Risiken, die mit falschem Umgang von Pyrotechnik verbunden sind. Solch eine Situation kann für die Betroffenen schnell zu einer unerwarteten Tragödie werden.