Kein Terror, nur Rache: GBA stoppt Prozess zum Magdeburger Weihnachtsmarktmord
Generalbundesanwalt in Magdeburg bewertet Anschlag auf Weihnachtsmarkt als keine staatsgefährdende Tat; Täter handelt aus persönlicher Frust.

Kein Terror, nur Rache: GBA stoppt Prozess zum Magdeburger Weihnachtsmarktmord
Der Prozess gegen Taleb A., den mutmaßlichen Täter des schrecklichen Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024, wirft weiterhin viele Fragen auf. Der Generalbundesanwalt (GBA) hat kürzlich entschieden, das Verfahren nicht zu übernehmen. Diese Entscheidung, die keinen Staatschutzbezug sieht, stößt auf viel Kritik und Unverständnis. Obwohl Taleb A. offenbar aus persönlichen Motiven handelte, ist der Schatten der Tat und die Zahl der Betroffenen nicht leicht zu ignorieren. MDR berichtet, dass es im GBA keine Anzeichen für staatsgefährdenden Terror sieht, obwohl die Tat sechs Menschen das Leben kostete und Hunderte Verletzte zurückließ.
Am 20. Dezember 2024 raste Taleb A. mit einem Mietwagen über den Weihnachtsmarkt, tötete fünf Frauen zwischen 45 und 75 Jahren sowie einen neunjährigen Jungen und verletzte zahlreiche andere. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wurde Anklage wegen sechsfachen Mordes und versuchtem Mord an 338 weiteren Personen erhoben. Diese tragischen Ereignisse lassen sich nicht einfach unter der Prämisse persönlicher Frustrationen abtun. Nach Tagesschau bereitete sich Taleb A. über mehrere Wochen auf die Tat vor und handelte allein, ohne Unterstützung oder Komplizen.
Persönliche Motive und rechtliche Auseinandersetzungen
Die Motivation für Taleb A.s Vergehen scheint in einem jahrelangen Streit mit dem Verein Säkulare Flüchtlingshilfe in Köln zu liegen. Trotz seiner Drohungen gegen die deutsche Bevölkerung wurden diese nicht als politisch motiviert eingestuft. Die Anwältin Petra Küllmei, die einige der Betroffenen vertritt, äußert sich besorgt über diese Entscheidung des GBA und sieht einen klaren politischen Kontext in der Tat. Viele, die diese schreckliche Nacht überlebt haben, empfinden diesen Ausschluss als Herabsetzung und möchten nicht als unpolitische Opfer betrachtet werden.
Psychiatrische Gutachten haben für den Fall eine herausragende Bedeutung. Taleb A. wird als ein ausgeprägter Narzisst beschrieben, dem es an Empathie mangelt und der in der Vergangenheit immer wieder Konflikte provozierte. Ein Kollege hatte bereits vor dem Anschlag Bedenken über Taleb A.s Verfassung geäußert. Auch das Landgericht Magdeburg stellte in seiner Prüfung fest, dass das Täterprofil eine Einschätzung als staatsgefährdender Terror durchaus rechtfertigen könnte, jedoch vom GBA nicht akzeptiert wurde.
Der gerichtliche Kontext
Aktuell wird ein provisorischer Gerichtssaal vorbereitet, um dem Prozess gerecht zu werden, dessen Fertigstellung für September 2025 geplant ist. Während Taleb A. in Untersuchungshaft sitzt, wird ein psychiatrisches Gutachten erstellt, um seine Schuldfähigkeit abschließend zu klären. Er hatte während der Tat keinen Alkohol konsumiert, aber dennoch bleibt die Frage nach seiner psychischen Verfassung in den Raum stehen. Studien zeigen, dass in Deutschland weniger als die Hälfte der Täter von Gewalt- und Sexualstraftaten tatsächlich begutachtet werden, was die Präventionsmöglichkeiten erheblich einschränkt.
Insgesamt navigiert der Prozess durch ein komplexes Netz aus persönlichen, juristischen und gesellschaftlichen Fragestellungen. Das Publikum, die mediale Berichterstattung und die Betroffenen selbst sind gespannt, wie dieser Fall weiter verhandelt wird und welche Lehren daraus für die Sicherheit in Zukunft gezogen werden können.