Mitglieder des 1. FC Magdeburg: Neuwahlen am 4. Dezember 2025!

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Der 1. FC Magdeburg lädt zur Mitgliederversammlung am 4. Dezember 2025 in der Messe Magdeburg ein. Neuwahlen und digitale Abstimmung stehen im Fokus.

Der 1. FC Magdeburg lädt zur Mitgliederversammlung am 4. Dezember 2025 in der Messe Magdeburg ein. Neuwahlen und digitale Abstimmung stehen im Fokus.
Der 1. FC Magdeburg lädt zur Mitgliederversammlung am 4. Dezember 2025 in der Messe Magdeburg ein. Neuwahlen und digitale Abstimmung stehen im Fokus.

Mitglieder des 1. FC Magdeburg: Neuwahlen am 4. Dezember 2025!

Der 1. FC Magdeburg lädt seine Mitglieder zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung ein, die am 4. Dezember 2025 um 18 Uhr in Halle 2 der Messe Magdeburg stattfindet. Um 17 Uhr öffnet sich die Tür für die Ankömmlinge. Das Hauptthema der Versammlung wird die Neuwahl der Gremien sowie die der Kassenprüfer sein. Alle Mitglieder wurden bereits über die vorläufige Kandidatenliste informiert, die ihnen postalisch oder per E-Mail zugestellt wurde. Der Verein berichtet, dass die Abstimmungen mit digitalen Abstimmgeräten durchgeführt werden. Die Akkreditierung erfolgt ebenfalls auf digitalem Weg.

Um den Besuchern einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, können interessierte Mitglieder ihre kostenfreien Tickets über den Ticketshop buchen. Eine Online-Anmeldung ist bis zum Veranstaltungstag möglich, Nachmeldungen sind auch vor Ort gerne gesehen.

Neue gesetzliche Regelung für Mitgliederversammlungen

Die Vorbereitung dieser Mitgliederversammlung fällt zusammen mit den Neuerungen, die aus dem Gesetzesentwurf vom Bundestag hervorgegangen sind. Am 9. Februar 2023 wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, die Vereinen die Abhaltung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen ermöglicht. Dies geschieht jetzt sogar ohne spezielle Satzungsbestimmungen. Zuvor war es nur möglich, wenn die Satzung dies vorsah oder alle Mitglieder schriftlich zustimmten. Vor der Pandemie war die Präsenzpflicht während Mitgliederversammlungen Pflicht, sofern keine entsprechenden Regelungen in der Satzung enthalten waren. Haufe erläutert, dass die neuen Richtlinien die Teilhabe an Vereinsversammlungen dank digitaler Kommunikationsmittel, wie Videokonferenzen oder Chat-Abstimmungen, erheblich erleichtern.

Diese Neuregelung, die am 21. März 2023 in Kraft trat, fördert nicht nur die Digitalisierung, sondern bringt auch die nötige Flexibilität mit sich, die heutzutage für viele Vereine von großer Bedeutung ist. So können Mitglieder nun wählen, ob sie an dem Treffen physisch oder virtuell teilnehmen möchten. Rein virtuelle Versammlungen sind ebenfalls erlaubt, wobei die Teilnahme hierbei vollständig elektronisch erfolgt.

Das Event in Magdeburg zeigt, wie Vereine die neuen Möglichkeiten nutzen können, um ihre Mitglieder aktiv und flexibel einzubinden. Somit wird mehr Dynamik in die Kommunikationen und Entscheidungen innerhalb des Vereins gebracht.

Für die Mitglieder des 1. FC Magdeburg stehen somit alle Zeichen auf Teilnahme und Mitgestaltung. Wer also Einflüsse auf die Zukunft des Vereins nehmen möchte, sollte sich den 4. Dezember im Kalender vormerken und sich rechtzeitig um sein Ticket kümmern!