Sachsen-Anhalt führt Bezahlkarte für Asylbewerber ein – Revolution im Sozialwesen!

Sachsen-Anhalt führt Bezahlkarte für Asylbewerber ein – Revolution im Sozialwesen!
Sachsen-Anhalt, Deutschland - In Sachsen-Anhalt nimmt die Verwaltung den nächsten Schritt in der Integrationspolitik: Die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber ist nahezu abgeschlossen. Rund 8.500 dieser Karten wurden bereits an Berechtigte ausgegeben. Laut Dubisthalle setzt Sachsen-Anhalt damit ein Zeichen als eines der ersten Bundesländer, das ein solches System landesweit einführt.
Mit dieser neuen guthabenbasierten Bezahlkarte, die eine Debitfunktion besitzt und ohne Kontobindung auskommt, sollen Asylbewerber ihre staatlichen Leistungen einfacher und sicherer erhalten. Die Karte ermöglicht eine diskriminierungsfreie elektronische Bezahlung in Geschäften, ohne dass Bargeld nötig ist. Die monatlichen Beträge werden direkt auf die Karte gebucht, die dann zum Bezahlen im Einzelhandel genutzt werden kann.
Entlastung für die Kommunen und Verhinderung von Missbrauch
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hebt hervor, dass durch die Bezahlkarte eine bessere Steuerung und Ordnung in der Migrationspolitik erreicht werden soll. Mit dem neuen System sollen Fehlanreize vermieden und die Transparenz bei staatlichen Leistungen erhöht werden. Ein zentrales Ziel ist es, Geldflüsse ins Ausland zu unterbinden und die Unterstützung krimineller Schleuserstrukturen effektiv zu erschweren, wie aus mi.sachsen-anhalt.de zu entnehmen ist.
Die Erfahrung zeigt bereits positive Auswirkungen: Erstmals konnte eine spürbare Entlastung der Kommunen festgestellt werden, was die Bargeldausgaben betrifft. Prof. Dr. Ariane Berger, die sich für den Landkreistag Sachsen-Anhalt engagiert, begrüßt die Einführung der Bezahlkarte. Sie betont, dass diese Maßnahme auch den Verwaltungsaufwand minimiert, der durch Bargeldauszahlungen entsteht.
Rahmenbedingungen und Einschränkungen
Die Karten sind auf 50 Euro Bargeldabhebungen pro Monat pro Person begrenzt und können nur im Inland genutzt werden. Auch internationale Überweisungen sind ausgeschlossen; Ausnahmen gelten lediglich für dringend notwendige Bedarfe innerhalb Deutschlands. Onlineshop-Besteckungen sind ebenfalls nicht erlaubt. Im Ausland ist die Bezahlkarte gesperrt, was einen sicheren Einsatz der Sozialleistungen gewährleisten soll.
Die Einführung der Bezahlkarte ist Teil eines umfassenden Modells, das im November 2023 von Bund und Ländern beschlossen wurde. Insgesamt haben sich 14 Bundesländer darauf verständigt, dieses System einzuführen, während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Lösungen entwickeln. In einigen Pilotprojekten in Thüringen und Niedersachsen zeigen sich unterschiedliche Ergebnisse, was sowohl die Regierung als auch Menschenrechtsorganisationen beschäftigt, wie von ZDF heute berichtet wird.
Die Bezahlkarte hat das Potenzial, die Integration von Asylbewerbern zu vereinfachen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Kosten für die Einführung und den Betrieb trägt das Land und sieht das als notwendigen Schritt zur Optimierung von Verwaltungsprozessen an. Der Schwerpunkt liegt darauf, Zuzugsanreize zu minimieren und irreguläre Migration zu reduzieren, während bestehenden Asylverfahren der nötige Rückhalt gegeben wird.
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Ort | Sachsen-Anhalt, Deutschland |
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