BGH bestätigt Urteil: Halle-Attentäter muss sieben Jahre zusätzlich absitzen

BGH bestätigt Urteil: Halle-Attentäter muss sieben Jahre zusätzlich absitzen

Burg, Sachsen-Anhalt, Deutschland - In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung zur Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg rechtskräftig bestätigt. Dies betrifft Stephan B., der bereits wegen seiner Rolle bei einem rechtsterroristischen Anschlag in Halle mit lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung belegt ist. Der Fall ist besonders brisant, da B. im Dezember 2022 einen gescheiterten Versuch unternahm, aus der Haftanstalt zu entkommen, wobei er zwei Justizvollzugsbeamte als Geiseln nahm, wie dubisthalle.de berichtet.

Die Revisionen, sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von B. selbst, gegen das Urteil des Landgerichts Stendal wurden als weitgehend unbegründet zurückgewiesen. Das Landgericht hatte B. im Februar 2024 wegen Geiselnahme und dem unerlaubten Herstellen sowie Führen einer Schusswaffe zu sieben Jahren Haft verurteilt. Diese Strafe wird nun zur bereits bestehenden lebenslangen Freiheitsstrafe hinzugerechnet.

Details zur Geiselnahme

Der Vorfall ereignete sich am 12. Dezember 2022, als B. mit einer selbstgebastelten Schusswaffe zwei Beamte in seine Gewalt brachte. Während er einen Beamten freiließ, versuchte er mit dem anderen über den Gefängnishof zur Hauptschleuse zu gelangen. Doch der Beamte schaffte es, zu fliehen, woraufhin B. von seinem Vorhaben abließ. Die tatkräftige Reaktion der Justizvollzugsbeamten und das rasche Eingreifen der Einsatzkräfte verhinderten Schlimmeres.

Im Rahmen des Urteils muss B. zudem Schmerzensgeld in Höhe von 23.000 Euro an die betroffenen Beamten zahlen, ergänzt um Ersatz für deren Verdienstausfälle. Die Staatsanwaltschaft hatte versucht, eine erneute Sicherungsverwahrung zu erwirken, was jedoch abgelehnt wurde, da die bereits angeordnete Sicherungsverwahrung ausreiche, um die Gefährlichkeit des Täters zu berücksichtigen. Damit wird das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit, laut zeit.de, bereits durch das vorherige Urteil zur lebenslangen Haft abgedeckt.

Ein komplexes Gefüge

Stephan B. genießt unter den inhaftierten Straftätern in Deutschland eine fragwürdige Berühmtheit, nachdem er im Oktober 2019 bei einem rassistisch motivierten Anschlag in Halle während des jüdischen Feiertags Jom Kippur zwei Menschen ermordete und mehrere weitere verletzte. Aus den Statistiken der Bundeszentrale für politische Bildung geht hervor, dass die Zahl der Strafgefangenen in Deutschland seit 2007 rückläufig ist, während etwa 1,1 Prozent der Gefangenen in Sicherungsverwahrung sitzen, was zeigt, wie die Gesellschaft mit schwerkriminellen Tätern umgeht, und wie wichtig die Präventivmaßnahmen sind, um weitere Taten zu verhindern, wie bpb.de erläutert.

B. bleibt nun in Haft und wird letztendlich länger im Gefängnis verbringen, als ursprünglich vorgesehen. Das Urteil und die bestätigte Haftstrafe stellen sicher, dass er der Gesellschaft weiterhin nicht gefährlich werden kann. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und die komplexe Thematik der Strafjustiz und der sozialen Lage von Straftätern in Deutschland.

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OrtBurg, Sachsen-Anhalt, Deutschland
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