Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Sachsen-Anhalt rasant gestiegen!
Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Sachsen-Anhalt rasant gestiegen!
Sachsen-Anhalt, Deutschland - In den letzten Jahren hat die Zahl der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung in Deutschland spürbar zugenommen. Bereits im Jahr 2023 dokumentierten die Jugendämter bundesweit über 37.000 Fälle akuter und latenter Gefährdungen, wobei Vernachlässigung als häufigste Form herausstach. In etwa 23.200 Fällen wurde eine psychische Misshandlung festgestellt. Diese alarmierenden Zahlen werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, vor denen die Gesellschaft und die sozialen Einrichtungen stehen.
Die Definition der akuten Kindeswohlgefährdung ist klar: Es liegt eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vor, die nicht abgewendet werden kann. Bei der latenten Kindeswohlgefährdung hingegen sind gewichtige Hinweise auf eine Gefährdung vorhanden, während die bestehende Gefahr nicht eindeutig beurteilt werden kann. Ein typisches Beispiel für Letzteres sind ärztlich festgestellte Verletzungen, die von den Sorgeberechtigten verharmlost oder sogar bestritten werden. Laut MDR ist es hierbei wichtig, dass die Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet oder im Falle akuter Gefahr nicht ausreichend verändert wird.
Die verschiedenen Arten der Kindeswohlgefährdung
Das Statistische Bundesamt unterscheidet vier Hauptarten von Kindeswohlgefährdung:
- Vernachlässigung
- Körperliche Misshandlung
- Psychische Misshandlung
- Sexuelle Gewalt
Diese Unterscheidung ist von großer Bedeutung, da Kinder und Jugendliche oft von mehreren Gefährdungsarten gleichzeitig betroffen sind. Dies zeigt, dass in der Praxis ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren zu beachten ist.
Wie der Statista berichtet, haben die Jugendämter auch die Möglichkeit, unterschiedliche Gefährdungsstufen zu benennen. Dazu zählen unter anderem akute und latente Kindeswohlgefährdungen, aber auch Situationen, in denen Hilfe- oder Unterstützungsbedarf besteht, ohne dass eine direkte Gefährdung vorliegt. In Fällen akuter oder latenter Gefährdung kann es zur Inobhutnahme von Kindern oder Jugendlichen kommen, was eine kurzfristige Schutzmaßnahme darstellt.
Dass das Thema Kindeswohl in der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion für stetigen Gesprächsstoff sorgt, ist unbestritten. Die stetige Zunahme der festgestellten Fälle verdeutlicht, dass hier Handlungsbedarf besteht. Eine umfassende Aufklärung und Unterstützung von Familien kann möglicherweise helfen, die Situation zu verbessern und die Kinder besser zu schützen.
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Ort | Sachsen-Anhalt, Deutschland |
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