Bürgergeld vs. Mindestlohn: Die großen Geldunterschiede in Sachsen!
Der DGB Sachsen warnt vor populistischen Debatten über das Bürgergeld und betont die Vorteile von Arbeit. Aktuelle Studien zeigen erhebliche Einkommensunterschiede zwischen Mindestlohnbesitzern und Bürgergeldempfängern.

Bürgergeld vs. Mindestlohn: Die großen Geldunterschiede in Sachsen!
Was treibt die Politik um das Thema Bürgergeld in Sachsen? Heute warnt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vor populistischen Debatten, die das Bürgergeld in ein schlechtes Licht rücken. Die aktuellen Informationen basieren auf einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI), die aufzeigt, dass es finanziell lohnend ist, zum Mindestlohn zu arbeiten. Dies bringt nicht nur soziale, sondern auch wirtschaftliche Aspekte mit sich, die für viele Haushalte entscheidend sind.
So verdienen Vollzeitbeschäftigte zum Mindestlohn in Sachsen zwischen 560 und 770 Euro mehr als Bürgergeldbezieher. Insbesondere kritisiert DGB-Vorsitzender Markus Schlimbach den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer scharf für dessen Reformforderungen beim Bürgergeld. Die Zahlen sprechen für sich: Eine vierköpfige Familie mit zwei arbeitenden Eltern, die den Mindestlohn beziehen, hat rund 687 Euro mehr in der Tasche als eine Familie mit Bürgergeld. Dies zeigt sich besonders deutlich in den Regionen Chemnitz und Vogtlandkreis, wo der Abstand sogar 725 Euro beziehungsweise 716 Euro beträgt, was durch niedrigere Mieten begünstigt wird.
Wesentliche Unterschiede im Haushaltseinkommen
Die Schere zwischen den Einkommen öffnet sich sogar noch weiter, wenn man alleinerziehende Eltern betrachtet. Hier beträgt der Abstand im Durchschnitt 758 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind. Bei Alleinstehenden liegt der Unterschied bei 604 Euro; der größte Unterschied von 773 Euro fällt einer Alleinerziehenden mit Kind in Chemnitz und im Vogtlandkreis zu.
Ein weiterer Blick auf das monatliche Haushaltseinkommen zeigt ähnliche Trends. Ein kinderloses Paar, das 28,5 Stunden pro Woche für den Mindestlohn arbeitet, erhält 2290 Euro netto. Im Gegensatz dazu hat ein Paar, das Bürgergeld bezieht, lediglich 1458 Euro zur Verfügung, was eine Differenz von 832 Euro ausmacht. Für Paare mit Kindern wird es nicht besser. Ein Einkommen von 2704 Euro steht einem Bürgergeld von 1922 Euro gegenüber, das lässt sich leicht als ein deutlicher Anreiz zum Arbeiten erkennen.
Finanzielle Anreize und Subventionen
Die DGB-Berechnungen zeigen, dass die Differenzen zwischen Erwerbstätigen und Bürgergeldempfängern möglicherweise sogar unterschätzt werden. Während im Lockdown und der Krise im Jahr 2020 die sozialen Hilfsmaßnahmen ausgeweitet wurden, sind die gegenwärtigen Überlegungen zur Reform der Sozialleistungen durch die Regierung, insbesondere im kontextuellen Vergleich zu Hartz IV, umstritten. Eine bloße Reform des Bürgergelds könnte, so die Expertenmeinung, die Situation nicht grundsätzlich verbessern.
Besonders brisant bleibt die Diskussion um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Hier sehen viele Analysten und Politikwissenschaftler die Herausforderung, Menschen mit geringem Einkommen nachhaltig zu unterstützen, ohne sie durch steigende staatliche Leistungen vom Arbeitsmarkt abzuhalten.
Die sich abzeichnenden Änderungen in der Gesetzgebung, die unter anderem durch die Kritik von CDU und CSU an den Reformvorschlägen angestoßen wurden, sind ein heißes Eisen. Diese politische Debatte wird stark darüber entscheiden, wie sich das Klima auf dem Arbeitsmarkt weiter entwickeln wird. Sowohl die Bürger als auch Arbeitgeber brauchen klare Perspektiven, um in Zukunft wieder als Einheit agieren zu können.
Verschiedene Stimmen aus der Politik weisen darauf hin, dass es notwendig ist, nicht nur die sozialen Leistungen zu reformieren, sondern auch an der Abhängigkeit dieser Leistungen von den Mietpreisen in den jeweiligen Regionen zu arbeiten.
Quellen für weiterführende Informationen sind unter anderem der DGB Sachsen, der RND und die Zeit.