Alkoholverbot in Görlitz: Marienplatz bleibt leer und schüchtern!
Alkoholverbot in Görlitz: Marienplatz bleibt leer und schüchtern!
Görlitz, Deutschland - In Görlitz ist am Mittwochnachmittag spürbar Ruhe eingekehrt: Auf dem Marienplatz, wo zuvor oft fröhliches Treiben herrschte, sitzt nun ein einsamer Mann auf einer Bank und nippt an einer Flasche, die von weitem wie ein Cola-Getränk aussieht, doch wahrscheinlich Alkohol enthält. Am gleichen Tag trat ein neu beschlossenes Alkoholverbot in Kraft, das sowohl den Marienplatz als auch die Gegend „An der Frauenkirche“ betrifft. Dies wurde vom Görlitzer Stadtrat festgelegt, und das Verbot soll den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 18 Uhr untersagen. Erste Eindrücke zeigen, dass die Bänke am Marienplatz verwaist sind und keine gewohnten Trinker anzutreffen sind.
Laut Sächsische.de wurde der Beschluss für dieses Verbot bereits am 26. Juni gefasst. Merkwürdigerweise fehlen bis jetzt die notwendigen Schilder, die auf das Verbot hinweisen sollten, sowohl am Marienplatz als auch „An der Frauenkirche“. Obwohl die Rathaus-Sprecherin todesmutig verspricht, dass die Beschilderung „zeitnah“ erfolgen wird, gab es bislang keinen konkreten Zeitrahmen für die Umsetzung. Die Stadt hat angekündigt, dass bei Zuwiderhandlungen zuerst auf das Verbot hingewiesen wird, bevor Strafen verhängt werden, und Kontrollen durch das Ordnungsamt sowie die Polizei werden ebenfalls angekündigt. Oberbürgermeister Octavian Ursu hat versichert, dass Verstöße nach Anbringung der Schilder geahndet werden.
Rechtslage und frühere Versuche
Doch ist das Verbot in Görlitz nicht unumstritten. Bereits vor knapp zehn Jahren hatte die Stadt versucht, ähnliche Alkoholverbotszonen einzuführen, die jedoch vom Oberverwaltungsgericht Bautzen wegen fehlender Nachweise für alkoholbedingte Straftaten wieder kassiert wurden. Ein Urteil, das zeigt, wie heikel die rechtliche Lage in solchen Fragen ist. Wie auch beck.de betont, kann solch ein Verbot nicht einfach so pauschal verhängt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass der Konsum von Alkohol tatsächlich die öffentliche Ordnung gefährdet.
In Görlitz gilt das Verbot auch für andere wichtige Plätze wie den Elisabethplatz, den Wilhelmplatz, den Postplatz und den Demianiplatz. Das Gericht urteilte, dass die Fläche, die von der Verordnung erfasst wird, zu groß sei und maximal drei Plätze und zwei Straßen gemäß § 9a SächsPolG zulässig sind. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt eine rechtskonforme Lösung finden kann, die den Bedürfnissen der Bürger gerecht wird, ohne ihre Grundrechte einzuschränken.
Öffentliche Ordnung und Gemeinden
Das Thema Alkoholverbot ist nicht nur in Görlitz spannend. Gemeinden haben in ganz Deutschland die Möglichkeit, Regelungen zu treffen, um die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Dabei müssen sie jedoch das Grundrecht auf Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen. Eine logisch gedachte Regelung, die wirkt, ist schwer zu finden, wie auch anwalt-suchservice.de erklärt. Beispiele aus Städten wie Palma de Mallorca oder Forst zeigen, wie schnell solche Verbote auf rechtliche Schwierigkeiten stoßen können und wie wichtig der Nachweis von Störungen der öffentlichen Ordnung in diesen Verfahren ist.
Wie sich das neue Verbot auf das Verhalten der Görlitzer auswirken wird, bleibt abzuwarten. Erste Anzeichen, dass es seine Wirkung entfaltet, sind sichtbar, dennoch könnte die rechtliche Unsicherheit bald wieder zu Diskussionen führen. Sicher ist, dass es in der Stadt an der Neiße einiges zu beobachten gibt.
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Ort | Görlitz, Deutschland |
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