Alkohol-Pleiten am Flughafen Leipzig: Zwei Reisende dürfen nicht fliegen!

Am Flughafen Leipzig/Halle sorgten zwei stark alkoholisierte Passagiere am 27. Juni 2025 für Flugabbrüche und Polizeieinsätze.
Am Flughafen Leipzig/Halle sorgten zwei stark alkoholisierte Passagiere am 27. Juni 2025 für Flugabbrüche und Polizeieinsätze. (Symbolbild/NAG)

Alkohol-Pleiten am Flughafen Leipzig: Zwei Reisende dürfen nicht fliegen!

Leipzig, Deutschland - Am Donnerstagmorgen, kurz nach 6 Uhr, sorgten zwei deutsche Reisende am Flughafen Leipzig/Halle für Aufsehen, als sie aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum nicht fliegen durften. Laut Bild war ein 27-jähriger Mann so betrunken, dass er nicht ansprechbar war. Der Pilot entschloss sich, den Startvorgang für den Flug nach Mallorca abzubrechen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille, was dazu führte, dass der Mann nach einer ärztlichen Begutachtung aus dem Sicherheitsbereich des Flughafens gebracht wurde.

Ein zweiter Vorfall ereignete sich einige Stunden später am Gate, wo ein 45-jähriger Mann für seinen Flug nach Funchal (Portugal) auffiel. Flughafenmitarbeiter bemerkten seinen starken Alkoholgeruch und sein auffälliges Verhalten. Bei ihm wurde ein Atemalkoholwert von über 3 Promille festgestellt, was den Pilot dazu veranlasste, auch ihn nicht fliegen zu lassen. Auch dieser Mann musste in Leipzig bleiben, wie Tag24 berichtete.

Kosten für abgebrochene Flüge

Die zuständige Bundespolizei warnte daraufhin, dass die Airlines die Kosten für abgebrochene Flüge auf die Verursacher umlegen können. Dies könnte für die beiden Reisenden durchaus teuer werden, denn schließlich können nicht nur die Ticketpreise, sondern auch zusätzliche Gebühren anfallen.

Das Thema Alkohol am Flughafen ist nicht nur in Leipzig relevant. Wie die Webseite sorglosfliegen.de erläutert, sind die Regeln für den Transport und Verzehr von Alkohol im Flugzeug von Airline zu Airline unterschiedlich. Während im Handgepäck nur Alkohol aus Duty-free-Einkäufen erlaubt ist, muss beim Trinken von selbst mitgebrachtem Alkohol im Flugzeug Vorsicht geboten sein, denn das ist strengstens verboten.

Verhaltensregeln und Vorschriften

Innerhalb der EU gelten spezielle Mengen für den Alkoholtransport: 110 Liter Bier, 90 Liter Wein (maximal 60 Liter Schaumwein) und 10 Liter Spirituosen sind erlaubt. Diese Freimengen gelten jedoch nur unter bestimmten Bedingungen, und je nach Airline kann es zusätzliche Regeln geben.

Die Vorfälle am Flughafen Leipzig/Halle verdeutlichen eindrucksvoll, dass es für Reisende wichtig ist, die eigenen Grenzen zu kennen und verantwortlich mit Alkohol umzugehen. Schließlich soll der Start in den Urlaub nicht mit Schwierigkeiten am Flughafen beginnen.

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OrtLeipzig, Deutschland
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