Sachsen-Anhalt: 1,6 Milliarden Euro für Kommunen - Geldsegen für Infrastruktur!
Am 17.09.2025 wurde eine Vereinbarung in Sachsen-Anhalt unterzeichnet, die Kommunen mit 60% des Sondervermögens unterstützt.

Sachsen-Anhalt: 1,6 Milliarden Euro für Kommunen - Geldsegen für Infrastruktur!
Die Kommunen in Sachsen-Anhalt können sich freuen: Am 17. September 2025 hat die Staatskanzlei in Magdeburg eine wichtige Vereinbarung bekanntgegeben. Diese sieht vor, dass die Kommunen 60 Prozent des sachsen-anhaltischen Anteils am Sondervermögen erhalten, was rund 1,6 Milliarden Euro entspricht. Dieses Geld stammt aus einem umfangreichen Plan des Bundes, der insgesamt 500 Milliarden Euro an Schulden aufnehmen möchte, um wichtige Investitionen in die Infrastruktur der Länder zu ermöglichen. Laut Deutschlandfunk hat der Bundestag bereits in erster Lesung über die Thematik beraten.
Doch was bedeutet das konkret für die Kommunen? Andreas Dittmann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, äußert sich positiv über die Aufteilung, da etwa 70 Prozent des Sondervermögens auf kommunaler Seite benötigt werden. Die Gelder werden in Form einer Pauschale an die Gemeinden und Landkreise ausgezahlt, sodass eine schnelle Verwendung gewährleistet ist. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) betont ebenfalls, dass die Kommunen durch dieses Sondervermögen klar profitieren MDR.
Investitionen für die Zukunft
Das Sondervermögen wurde im März durch eine Grundgesetzänderung geschaffen, die es dem Bund ermöglicht, bis zu 100 Milliarden Euro für die Infrastruktur und Klimaneutralität bereitzustellen. Diese Mittel sind für eine Vielzahl von Zwecken gedacht: die Sanierung und den Ausbau von Schulen und Kitas, die Modernisierung von Verkehrswegen, die Entwicklung der Wärme- und Energieinfrastruktur sowie den Erhalt von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Dies alles sollte nach dem Willen des Bundes schnell, flexibel und zielgerichtet erfolgen, sodass die Bundesländer selbst über die Verwendung der Mittel entscheiden können Bundesregierung.
Besonders löblich ist, dass bei der Verteilung der Mittel auch den Bedürfnissen finanziell schwacher Kommunen Rechnung getragen wird. Eine Grundgesetzänderung ermöglicht es den Bundesländern zudem, neue Schulden aufzunehmen, ohne die bestehenden Schuldenregeln zu verletzen. Dies ist besonders wichtig, um den Investitionsstau im Verkehr und im Bevölkerungsschutz abzubauen. Finanzminister Michael Richter (CDU) hat die Verpflichtung, die Mittel schnell und bedarfsgerecht zu nutzen.
Insgesamt zeigt sich, dass Sachsen-Anhalt und seine Kommunen mit dieser Regelung einen entscheidenden Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Infrastruktur und Verbesserung der Lebensqualität ihrer Bürger tun. Es bleibt spannend, wie die Gelder im Detail eingesetzt werden und welche konkreten Projekte daraus resultieren werden.