Pfandflaschen-Affäre: Zwickauer Anzeigenhauptmeister schlägt zurück!
Ein Selbsternannter "Anzeigenhauptmeister" geht in Zwickau gegen Geschäfte vor, die Pfandflaschen nicht annehmen – rechtliche Folgen drohen.

Pfandflaschen-Affäre: Zwickauer Anzeigenhauptmeister schlägt zurück!
In der Zwickauer Region ist ein neuer Fall von „Pfand-Aktionismus“ aufgekommen, der für Aufregung sorgt. Niclas Matthei, selbsternannter „Anzeigenhauptmeister“, hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes zu überprüfen. Dieses Gesetz verpflichtet alle Verkaufsstellen ab einer Größe von 200 Quadratmetern, das Leergut zurückzunehmen, wenn sie selber Getränke verkaufen. Laut Freie Presse wurden bereits fünf Märkte angezeigt.
Der Aufruhr nahm seinen Lauf, als Matthei seine Pfandflaschen in einer Media-Markt-Filiale in Zwickau-Schedewitz abgeben wollte. Seine Rückgabe wurde jedoch verweigert, was ihn veranlasste, die Behörden zu informieren. Sein Vorstoß begann Mitte Oktober, als er in verschiedenen Geschäften wie einer MÄC-GEIZ-Filiale getestet hat, ob die Annahme von Leergut tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dort wollte er 24 Pfandflaschen abgeben, jedoch wurde ihm dies mit der Begründung verwehrt, das Geschäft sei angeblich kleiner als 200 Quadratmeter. Dies brachte Matthei ins Grübeln, und er wandte sich erneut an die Behörden, um die Größe des Geschäfts überprüfen zu lassen.
Reaktionen aus der Geschäftswelt
Die Reaktionen auf Mattheis Aktionen sind gemischt. Während einige Geschäfte ihm entgegenkommend begegnen, wird die Rücknahme seiner Flaschen häufig abgelehnt. So erging es ihm auch in einem OBI-Baumarkt in Sankt Egidien, wo seine 24 Pfandflaschen nicht angenommen wurden, was wiederum zu einer Anzeige führte. Auch in einer TEDI-Filiale in Zwickau traf er auf gleiche Widerstände, als er 74 PET-Flaschen abliefern wollte. In diesen Fällen stellte Matthei klar, dass das Gesetz keine Obergrenze für die Menge an Leergut angibt.
Matthei argumentiert, dass die Rücknahme von Leergut ein gesetzlich verankertes Recht ist. Das Verpackungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist, regelt die Annahme von Einweg-Pfand und sieht bei Verstößen sogar Geldstrafen vor. Doch ob die Geschäfte tatsächlich mit Konsequenzen rechnen müssen, bleibt bislang unklar. Das Gesetz selbst besagt unter anderem, dass pfandpflichtige Einweg-Verpackungen klar gekennzeichnet sein müssen und die Rückgabe in Verkaufsstellen erfolgen sollte, die das gleiche Material verkaufen.
Ein Thema von Bedeutung
Die Diskussion um die Rücknahme von Pfandflaschen ist nicht neu. Besonders in Städten und Regionen mit einer hohen Dichte an Geschäften und Verbrauchern entfachte sie in den letzten Jahren immer wieder hitzige Debatten. Auch die Verbraucherzentralen unterstützen die Einhaltung solcher Regeln und ermutigen Kunden, ihre Rechte wahrzunehmen. Schließlich sind solche Aktionen ein Zeichen dafür, dass das Bewusstsein für Umweltfragen und richtige Entsorgung stetig wächst.
Matthei zeigt mit seinem Engagement, dass auch im Kleinen viel bewirkt werden kann. Es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Geschäfte auf die Anzeigen reagieren und ob sich durch diese Aktionen zukünftig vielleicht etwas in der Annahme von Leergut ändern wird.
