Ehrenamt fördern: Thüringen stellt 2026 millionenschwere Mittel bereit!
Im Altenburger Land stehen 2026 Fördermittel für Ehrenamtliche bereit. Anträge bis 31.10.2025 einreichen. Informieren Sie sich jetzt!

Ehrenamt fördern: Thüringen stellt 2026 millionenschwere Mittel bereit!
Im Altenburger Land gibt es erfreuliche Neuigkeiten für alle, die sich im Ehrenamt engagieren. Auch im Jahr 2026 wird die Thüringer Ehrenamtsstiftung finanzielle Mittel bereitstellen, um die wertvolle Arbeit der freiwillig Engagierten zu unterstützen. Anträge können bis zum 31. Oktober 2025 eingereicht werden, und die zentrale Anlaufstelle für Förderanträge ist das Ehrenamtsbüro des Landkreises Altenburger Land in der Lindenaustraße 9. Wie abg-info.de berichtet, stehen die Mittel im Rahmen eines jährlichen Förderprogramms zur Verfügung, das seit 2004 die unterschiedlichen Facetten des ehrenamtlichen Engagements fördert.
Die Förderung hat klare Ziele: Sie soll nicht nur finanzielle Unterstützung bieten, sondern auch die wertvolle Arbeit der Ehrenamtlichen sichtbar machen und würdigen. Für 2026 sind Projekte zur Nachwuchsgewinnung, Veranstaltungen, Sachkosten und Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamtsbereich besonders gefragte Förderziele.
Für die Antragsteller ist der Weg klar
Doch wie läuft das Ganze ab? Antragsformulare können direkt im Ehrenamtsbüro abgeholt oder online unter www.altenburgerland.de heruntergeladen werden. Es ist wichtig, dass die Anträge vollständig und fristgerecht eingereicht werden – nur so haben sie Aussicht auf Berücksichtigung. Fragen zum Antragsverfahren beantwortet der Ehrenamtsbeauftragte Jörg Seifert unter der Telefonnummer 03447 586-249.
Des Weiteren sind mit dem Thüringer Ehrenamtsgesetz, das 2024 verabschiedet wurde, neue Rahmenbedingungen geschaffen worden. Dieses Gesetz regelt die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements und sieht jährlich 15 Millionen Euro für Fördermittel vor, die das Land bereitstellt. Dies wird in einer weiteren Meldung von thueringer-ehrenamtsstiftung.de verdeutlicht.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten
Aber das ist noch nicht alles: Die Thüringer Ehrenamtsstiftung bietet auch eine Vielzahl von anderen Förderprogrammen an. So können Einzelpersonen, Gruppen und Juristische Personen (z.B. Vereine) bis zu 50.000 Euro erhalten, um Projekte in Bereichen wie Heimat, Demokratie, Brauchtum und Kultur, sowie Sport und Bildung zu fördern. Anträge für das Jahr 2025 mussten bis zum 15. September eingereicht werden, und die Frist für 2026 ist vom 1. Dezember 2025 bis zum 15. April 2026. Laut soziokultur-thueringen.de sind Notsituationen, zum Beispiel bei unverschuldeten Notlagen, ebenfalls förderfähig.
Eine gute Nachricht für alle Engagierten: Die Anträge sind nur digital möglich, was den Prozess deutlich vereinfachen soll. Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist damit die zuständige Stelle für die Projektförderung.
Zusammengefasst ist das Ehrenamt im Altenburger Land nicht nur ein unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens, sondern erhält durch die verschiedenen Fördermaßnahmen in Thüringen die notwendige Unterstützung, um auch in Zukunft lebendig und aktiv zu bleiben.