Geflügelpest im Landkreis Greiz: Hohe Alarmstufe für Bauern!
Im Landkreis Greiz wurde am 2. Oktober 2025 Geflügelpest vom Subtyp H5N1 festgestellt. Tierseuchenmaßnahmen eingeleitet.

Geflügelpest im Landkreis Greiz: Hohe Alarmstufe für Bauern!
In den letzten Tagen hat der Landkreis Greiz alarmierende Nachrichten verbreitet. Am 2. Oktober wurde in einem Betrieb, der sich auf die Freilandhaltung von Wassergeflügel spezialisiert hat, ein hochpathogenes Geflügelpest-Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Betroffen sind dort 138 Enten und 15 Gänse. Der Ursprung dieses Viruseintrags wird zurzeit noch ermittelt. Dies berichtete TBV Erfurt.
Um die Ausbreitung des Virus einzuschränken, hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Greiz mittlerweile tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Ein Schutzgebiet mit einem Radius von mindestens 3 Kilometern wurde um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Zudem gibt es eine Überwachungszone, die einen Radius von mindestens 10 Kilometern umfasst. Diese Maßnahmen betreffen nicht nur den Landkreis Greiz, sondern auch Teile des Saale-Orla-Kreises sowie des Vogtlandkreises in Sachsen.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Die betroffenen Betriebe in den Regionen sind aufgerufen, alle Informationen und Anweisungen von den Veterinärämtern zu beachten und ihre Biosicherheitsmaßnahmen gewissenhaft zu überprüfen. Hochpathogene Aviäre Influenza, die auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bekannt ist, tritt in Deutschland regelmäßig auf, vor allem durch den Subtyp H5N1. Dies bestätigt eine weitere Analyse vom BMELH.
Interessant ist, dass in den USA seit 2024 auch Infektionen mit Geflügelpestviren in Milchkuhbetrieben festgestellt wurden. Hierbei scheint das Euter infizierter Milchkühe besonders das Virus begünstigen zu können. Die Risiken für Menschen in Deutschland werden jedoch als äußerst gering eingeschätzt, und fallweise würde unverzüglich mit strikten Eindämmungsmaßnahmen reagiert.
Die Situation in Deutschland
Die Lage ist auch im internationalen Kontext zu betrachten. In Deutschland gab es im Januar 2024 bereits neun Ausbrüche von der hochpathogenen aviären Influenza (HPAIV) H5 bei Hausgeflügel, unter anderem in vier Legehennenbetrieben, vier Privathaltungen und einem Putenmastbestand. Auch Wildvögel sind betroffen, wie eine aktuelle Meldung über 31 Fälle von HPAIV H5 zeigt, wobei insbesondere Nonnengänse im Wattenmeer und andere Vogelarten in mehreren Bundesländern darunter litten. Der Subtyp H5N1 wurde in diesen Fällen durchweg nachgewiesen, außer bei einer toten Mantelmöwe auf Helgoland, wo H5N5 identifiziert wurde, wie das Friedrich-Loeffler-Institut informiert.
Die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen, wie wichtig es ist, dass Tierhalter vorausplanen und proaktive Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit ihrer Bestände zu schützen. Dabei ist die Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln von großer Bedeutung. Wer hier ein gutes Händchen hat und frühzeitig handelt, kann die Risiken für die eigene Tierhaltung minimieren.
Insgesamt bleibt die Lage angespannt, und es ist zu erwarten, dass die örtlichen und nationalen Behörden weiterhin aktiv beobachten, um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen.