Höcke rechtskräftig verurteilt: Geldstrafen für NS-Parole!
Björn Höcke, AfD-Vorsitzender in Thüringen, wurde rechtskräftig wegen Verwendung verbotener NS-Parolen verurteilt.

Höcke rechtskräftig verurteilt: Geldstrafen für NS-Parole!
In einem bemerkenswerten Prozess hat sich die rechtliche Lage für den AfD-Politiker Björn Höcke, Vorsitzender der AfD in Thüringen, zugespitzt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 11.09.2025 gleich zwei Revisionen Höckes verworfen, wodurch die Urteile des Landgerichts Halle rechtskräftig wurden. Damit muss Höcke schwerwiegende Konsequenzen seiner Äußerungen aus den Jahren 2021 und 2023 tragen, in denen er eine verbotene Parole der SA verwendete.
Die Verwendung der Parole “Alles für Deutschland”, ein slogans der Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), soll bei Veranstaltungen in Merseburg und Gera gefallen sein. Höcke war sich laut dem Landgericht bewusst, dass diese Parole verboten ist. Sein Vorbringen, diese Äußerungen seien im Rahmen seines Mandats gefallen, konnte das Gericht nicht überzeugen. Daher ließ sich kein strafrechtlicher Schutz für ihn ableiten, wie MDR berichtet.
Gesetzliche Grundlagen und Urteile
Die strafrechtliche Relevanz von Höckes Äußerungen basiert auf dem §§ 86a StGB, das die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen untersagt. Dies umfasst auch solche Organisationen wie die SA, die im Nationalsozialismus eine zentrale Rolle spielten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind klar: Äußerungen, die diese Parolen verwenden, fallen nicht unter die Meinungsfreiheit. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Einschätzung des Landgerichts, dass Höckes Äußerungen eine strafbare Handlung darstellen und verurteilte ihn zu Geldstrafen von insgesamt 29.900 Euro.
Die Urteile, die 2024 ergingen, betrafen eindeutig die Verwendung der besagten Parole in seinen Reden. Diese Urteile wurden durch die umfassende Nachprüfung des Bundesgerichtshofs haltbar gemacht. Höcke ist somit gezwungen, die finanziellen Konsequenzen seiner Handlungen zu tragen und muss sich gleichzeitig mit einem weiteren Verfahren wegen Volksverhetzung auseinandersetzen, das seit dem vergangenen Jahr am Landgericht Mühlhausen anhängig ist, wie Deutschlandfunk berichtet.
Politische Implikationen
Die Urteile werfen auch einen Schatten auf die AfD, die sich immer wieder mit rechtsextremen Strömungen konfrontiert sieht. Die Verwendung von NS-Parolen schürt nicht nur rechtliche Probleme, sondern stellt auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Partei auf die Probe. Im Kontext von über 100 rechtsextremistischen Organisationen, die in Deutschland als verfassungswidrig gelten, verdeutlicht dies die Risiken, die mit solchen Äußerungen verbunden sind. Aus den jüngsten Geschehnissen wird ersichtlich, wie empfindlich die deutsche Rechtsordnung in Bezug auf Extremismus und seine Symbole reagiert, ein Thema, das in der gesamten Gesellschaft nach wie vor hoch im Kurs steht.
Die Konsequenzen für Höcke und seine Partei sind noch nicht absehbar. Doch eines ist klar: Politische Rhetorik und die Grenzen der Meinungsfreiheit sind in Deutschland ein sensibles Thema. Die Gerichte zeigen sich hier unmissverständlich – und das darf für die Öffentlichkeit nicht vergessen werden.