Alkohol am Steuer: 68-Jähriger mit Restalkohol in Dreißigacker erwischt!
Am 13.10.2025 wurde in Dreißigacker ein Autofahrer wegen Alkohols am Steuer angehalten. Bußgeld und Fahrverbot drohen.

Alkohol am Steuer: 68-Jähriger mit Restalkohol in Dreißigacker erwischt!
Am frühen Sonntagmorgen, dem 13. Oktober 2025, hat eine Verkehrskontrolle im Ortsteil Dreißigacker für Aufregung gesorgt. Ein 68-jähriger Fahrer, der gerade frisch aufgebackene Sonntagsbrötchen gekauft hatte, wurde von der Polizei angehalten. Es stellte sich schnell heraus, dass der Genuss des Vorabends seine Spuren hinterlassen hatte. Der Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 0,37 mg/l, was einem Promillewert von 0,74 entspricht. Damit lag er deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert für Autofahrer.
Wie die Polizei berichtet, gelten bereits ab 0,3 Promille strenge Regeln, die in der Straßenverkehrsordnung verankert sind. Diese „relative Fahruntüchtigkeit“ zieht bereits bei auffälligem Fahrverhalten rechtliche Konsequenzen nach sich. Bei Werten ab 0,5 Promille drohen Geldbußen von mindestens 500 Euro sowie Punkte im Flensburger Register. In diesem Fall muss der Fahrer nun mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen, was für ihn durchaus einen finanziellen und praktischen Tiefschlag darstellt.
Teure Sonntagsbrötchen
Der betroffene Autofahrer wird nicht nur wegen der hohen Strafe in der Kasse spüren, dass Alkohol am Steuer teuer werden kann. Auf die Frage, wie viel seine Brötchen letztlich gekostet haben, kann er wohl nur schmunzeln und gleichzeitig den Restalkohol im Blick behalten. Denn für viele Verkehrsteilnehmer ist der Genuss von Alkohol am Vorabend ein weit verbreitetes Phänomen und die Gefahren sind nicht zu unterschätzen.
Die Polizei wirft zudem einen warnenden Blick auf das Thema Restalkohol. Selbst wer am Tag zuvor gefeiert hat, kann am nächsten Morgen noch mit Branntwein im Blut erwischt werden. Laut ADAC kann dies verheerende Folgen für den Führerschein haben. Wer denkt, dass man nach einer schlaflosen Nacht wieder in den grünen Bereich kommt, der könnte böse überrascht werden.
Sicherheit geht vor
Ein Blick auf die Promillegrenzen verdeutlicht, wie wichtig das Bewusstsein für die eigene Fahrtauglichkeit ist: Wer unter 0,0 Promille erwischt wird, hat bereits mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt zu rechnen. Bei einem Wert von 1,1 Promille liegt „absolute Fahruntüchtigkeit“ vor und kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Bei 1,6 Promille wird sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung erwartet, falls man sich wiederholt mit Alkohol am Steuer erwischt.
Die im Kenn dein Limit veröffentlichten Details sind alarmierend und zeigen, dass Menschen besser darüber informiert sein sollten, wie Alkohol im Straßenverkehr Wirkungen entfaltet. Das Verbot gilt nicht nur für Wiederholungstäter, sondern betrifft alle Verkehrsteilnehmer, die sich hinter das Steuer setzen.
Die Situation in Dreißigacker macht einmal mehr deutlich: Ein leichtsinniger Umgang mit Alkohol kann nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. In Zeiten, in denen einer der Hauptgründe für Verkehrsunfälle im Alkoholmissbrauch liegt, bleibt nur zu sagen: Verantwortung übernehmen und sich an die Regeln halten. Schließlich ist der Weg zur nächsten Bäckerei nicht das einzige, was zu einem teuren Sonntag führen kann!