Thüringen bleibt auf Kali-Kosten sitzen: Gericht bringt Entscheidung!

Thüringen muss die Kosten für die Sanierung alter Kali-Gruben allein tragen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet darüber.
Thüringen muss die Kosten für die Sanierung alter Kali-Gruben allein tragen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet darüber. (Symbolbild/NAG)

Thüringen bleibt auf Kali-Kosten sitzen: Gericht bringt Entscheidung!

Wartburgkreis, Deutschland - Im Thüringer Wartburgkreis steht die Landesregierung vor einer immensen finanziellen Herausforderung. Thüringen muss die Kosten für die Sicherungsarbeiten in stillgelegten Kali-Gruben allein tragen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 26. Oktober 2023 einer Klage des Landes gegen den Bund eine klare Absage erteilt hat. Dieses Urteil bezeichnete Umweltminister Tilo Kummer (BSW) als „bittere Entscheidung“ und kündigte bereits Gespräche mit der Bundesregierung an, um die Situation zu klären. Laut MDR greifen die jährlichen Kosten für die Sicherungsarbeiten in den Kali-Gruben Springen und Merkers auf zwischen 16 und 20 Millionen Euro zu.

Seit der Wiedervereinigung ist Thüringen in Vorleistung gegangen, nachdem Zahlungen des Bundes, die zu Zeiten des Kali-Bergbaus in der DDR vereinbart wurden, nur bis 2017 reichten. Nun muss das Land die finanziellen Lasten allein schultern, während andere Bundesländer wie Sachsen und Sachsen-Anhalt von vorteilhafteren Klauseln in ihren Verträgen profitieren. Der Finanzierungsstreit mit dem Bund zieht sich über Jahre hin. Thüringen sieht die ökologischen Folgekosten des DDR-Bergbaus jedoch nicht als alleinige Verantwortung des Landes an.

Klage um Kostenteilung

Am 26. Juni 2025 wird im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Verhandlung stattfinden, die entscheidend für die finanzielle Zukunft Thüringens sein könnte. Der Landtag möchte erneut Gespräche über einen Generalvertrag zur Kostenteilung führen, der bereits 1999 abgeschlossen wurde. Das Gericht hatte entschieden, dass der Bund nicht mehr verpflichtet ist, sich an den Kosten zu beteiligen, was die Landesregierung in die Bredouille bringt. Die Klage richtet sich auch gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, den Nachfolger der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS).

Die Problematik der Kali-Gruben betrifft nicht nur hohe Kosten, sondern auch ökologische Risiken. In der Grube Springen dringt beispielsweise Oberflächenwasser ein, das abgepumpt werden muss, während die Stabilisierung unterirdischer Hohlräume aus dem Kali-Abbau notwendig ist, um potenziellen Einstürzen entgegenzuwirken. Kummer hebt hervor, wie wichtig das Verfahren für Thüringen ist, da die Zahlungen für die Sicherung der Kali-Gruben ungefähr 10% des jährlichen Etats des Umweltministeriums ausmachen, was erhebliche finanzielle Konsequenzen für andere Bereiche bedeuten könnte.

Die Verhandlung am 26. Juni wird aus den bisherigen Entwicklungen entscheidend sein, da unklar ist, ob an diesem Tag direkt ein Urteil fällt. Das Thüringer Land kämpft weiterhin darum, die finanziellen Lasten zu teilen und die Verantwortung für die Altlasten des Kali-Bergbaus nicht allein auf den Schultern der Landesregierung lasten zu lassen. In diesem Sinne trifft Thüringen weiterhin Vorbereitungen, um für seine finanziellen Interessen in einer Sache zu kämpfen, die bereits über viele Jahre hinweg für Streit sorgt. Mehr Details zu diesem Thema bietet der Stern sowie In Südthüringen.

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OrtWartburgkreis, Deutschland
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