Thüringen startet neues Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubgut!
Thüringen startet neues Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubgut!
Thüringen, Deutschland - Die Rückgabe von NS-Raubgut steht derzeit im Fokus politischer und gesellschaftlicher Debatten in Deutschland. Thüringens Kulturminister Christian Tischner hat am 20. Mai 2025 die Initiative ergriffen, ein „stehendes Angebot“ für Kulturgut bewahrende Landeseinrichtungen abzugeben. Ziel ist es, die Rückgabe dieses oft umstrittenen Kulturguts zu erleichtern und gerechte Lösungen für die offenen Fälle, die mittlerweile über 80 Jahre alt sind, zu finden. Ein neuer Weg zur Klärung der Ansprüche wird durch die Einrichtung eines Schiedsgerichts geebnet, wie bildung.thueringen.de berichtet.
Im März 2025 wurde bereits bei einem Kulturpolitischen Spitzengespräch in Berlin der Beschluss gefasst, ein Schiedsgericht für NS-Raubgut einzurichten. Dieses Gericht soll als alternativer Streitbeilegungsmechanismus fungieren, um strittige Rückgaben nach einem Vorverfahren zu entscheiden. Anmerkenswert ist, dass die Nachfahren der ehemaligen Besitzer das Gericht einseitig anrufen können – ein großer Fortschritt im Vergleich zur bisherigen Praxis, wo eine gemeinsame Zustimmung erforderlich war, wie weltkunst.de hervorhebt.
Das neue Schiedsgericht
Das Schiedsgericht wird statt der 2003 eingerichteten Beratenden Kommission zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes agieren. Es wird gemeinsam von Bund, Ländern und jüdischen Organisationen benannt. Timon Gremmels, Vorsitzender der Kulturministerkonferenz, betont die Notwendigkeit der Rückgabe. Auch Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, hebt hervor, dass dies ein wichtiger Schritt zu einem bindenden Restitutionsgesetz ist. Gideon Taylor, Präsident der Claims Conference, fordert ebenfalls ein solches Gesetz, um die rechtlichen Hürden zu überwinden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des neuen Verfahrens ist die Finanzierung. Die Kosten werden hälftig von Bund und Ländern übernommen, was die Sache erleichtert. Zudem ist eine Evaluation des Verfahrens nach den ersten zehn Schiedssprüchen oder spätestens nach drei Jahren vorgesehen, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen auch tatsächlich greifen. Die Wahrscheinlichkeit konkreter Schiedsgerichtsfälle in Thüringen wird jedoch als gering eingeschätzt, berichtete bildung.thueringen.de.
Kritik und Herausforderungen
Doch die Diskussionen rund um die Rückgabe von NS-Raubkunst bleiben auch kritisch. Bei einem Fachgespräch des Kulturausschusses am 4. November 2024 wurden Bedenken über den Gesetzentwurf „zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut“ geäußert. Kritikpunkte beziehen sich auf die geplanten Modifikationen des Leistungsverweigerungsrechts und die Frage, inwiefern das Gesetz tatsächlich eine Verbesserung für betroffene Kulturgüter darstellt. Dr. Christina Berking von der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel bemängelte, dass das Gesetz die Restitution behindern könnte.
Die Einführung des Schiedsgerichts soll jedoch auch für mehr Klarheit sorgen. Der Kulturausschuss hat 19 Mitglieder und ist für kulturpolitische Themen zuständig, was darauf hinweist, dass diese Debatten auf höchster Ebene geführt werden. Die umfangreiche Diskussion über die Schaffung eines verbindlichen Bewertungsrahmens für den Schiedsbetrieb zeigt, dass noch einige Hürden genommen werden müssen, bevor ein rechtssicheres Verfahren etabliert ist, wie auch bundestag.de feststellt.
In den kommenden Monaten wird auch die Frist für die Abgabe des „stehenden Angebots“ für sammlungsbewahrende Einrichtungen in Thüringen – bis Ende September 2025 – entscheidend sein. Es bleibt spannend, wie sich die Situation rund um die Rückgabe von NS-Raubgut entwickeln wird.
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Ort | Thüringen, Deutschland |
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