EU führt strenge Geldwäschegesetze ein – Was jetzt auf uns zukommt!

EU führt strenge Geldwäschegesetze ein – Was jetzt auf uns zukommt!

Frankfurt am Main, Deutschland - Am 1. Juli 2025 startet die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ihren Betrieb und setzt damit das erste Signal zur umfassenden Umsetzung des EU-Geldwäschepakets. Laut Haufe führt diese Reform zu einer grundlegenden Abkehr von nationalen Gesetzen, die größtenteils abgeschafft und durch eine direkt anwendbare EU-Verordnung ersetzt werden. Das Herzstück dieser Initiative ist die EU-Geldwäsche-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1624), die dem Finanzsystem den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die Fahnen geschrieben hat.

Die neuen Gesetze versprechen eine erhebliche Erhöhung der Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die von den Regelungen betroffen sind. Allen voran müssen Banken, Immobilienmakler und andere Finanzdienstleister verdächtige Aktivitäten künftig direkt an die zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIUs) melden. Zu den prominenten Neuerungen gehört auch die Einführung eines zentralen Konten- und Immobilienregisters, das nicht nur reguläre Konten, sondern auch Kryptokonten erfassen wird. Hierüber berichtet das Europäische Parlament.

Erweiterte Verpflichtungen und Maßnahmen

Mit der neuen Verordnung wird der Kreis der zur Geldwäscheprävention Verpflichteten erheblich erweitert. Neben Banken und Vermögensverwaltern werden nun auch Fußballvereine und Kryptowertedienstleister in die Pflicht genommen. Die Höhe der Bargeldzahlungen ist auf 10.000 Euro begrenzt, während Transaktionen über 3.000 Euro einer Identifizierung bedürfen. Außerdem müssen alle Staatsangehörigkeiten eines Kunden erfasst und bei erhöhtem Risiko die Sorgfaltspflichten verstärkt werden.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Identifikation wirtschaftlicher Eigentümer. Künftig müssen Unternehmen und Institutionen bei den wirtschaftlichen Eigentümern eine Schwelle von 25 % beachten. Diese könnte in Hochrisikoszenarien sogar auf 15 % gesenkt werden. In einer Zeit, in der die Anforderungen an Compliance-Strukturen immer strenger werden, müssen betroffene Unternehmen sicherstellen, dass ihre Dokumentationsprozesse aktualisiert und berichtspflichtigen Stellen zeitgerecht nachkommen. Ab dem 10. Juli 2025 wird zudem der Zugang zu wirtschaftlichen Eigentümerdaten für Personen mit „berechtigtem Interesse“ offenstehen, was nicht nur für Medienschaffende, sondern auch für Behörden von Bedeutung ist.

Der Neuaufbau der AMLA

Die AMLA wird in Frankfurt am Main angesiedelt sein und fungiert als zentrale Aufsichtsbehörde. Ihre Aufgaben sind weitreichend: von der Überwachung von risikobehafteten Finanzunternehmen über die Analyse und Koordinierung von Meldungen bis hin zur direkten Beaufsichtigung von Unternehmen mit hohem Risikoprofil. Auch hier hat sich das neue Regulierungsumfeld einiges vorgenommen. Die Behörde erhält nicht nur das Recht, Geldbußen bei Verstößen zu verhängen, sondern soll auch jährlich über ihre Aktivitäten an das Europäische Parlament und den Rat Bericht erstatten, wie eur-lex informiert.

Zusammengefasst bedeutet dies eine weitreichende Reform, die nicht nur dazu dient, das Finanzsystem der EU zu stabilisieren, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern mehr Transparenz und Sicherheit zu bieten. Ab dem 10. Juli 2027 müssen die meisten Änderungen bereits in den Unternehmensprozessen implementiert sein, um den Anforderungen gerecht zu werden.

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OrtFrankfurt am Main, Deutschland
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