Halle kämpft um den Gesundbrunnen: Neue Erhaltungssatzung sorgt für Streit!
Halle (Saale) plant Erhaltungssatzung für Gesundbrunnen. Ziel: städtebauliche Eigenart bewahren und Konflikte entschärfen.

Halle kämpft um den Gesundbrunnen: Neue Erhaltungssatzung sorgt für Streit!
Am 4. November 2025 gab es eine Informationsveranstaltung der Stadt Halle (Saale) zur überarbeiteten Erhaltungssatzung Nr. 55, die das Viertel Gesundbrunnen betrifft. Beigeordneter René Rebenstorf und weitere Stadtvertreter präsentierten die neuen Vorschläge in einer Aula einer Schule. Ein zentrales Ziel dieser Satzung ist es, die städtebauliche Eigenart des Viertels zu bewahren und eventuellen Konflikten zwischen Anwohnern, Verwaltung und Stadtrat zu begegnen. Denn Klarheit und Einigkeit sind gefragt!
In den letzten Jahren hat sich viel getan. Die Erhaltungssatzung gilt seit 2004 und wurde nun im Rahmen eines Stadtratsbeschlusses vom Mai 2024 erneut unter die Lupe genommen. Eine Bewahrung der Siedlungsstruktur und des Erscheinungsbildes der in den 1920er und 30er Jahren entstandenen Wohnsiedlung steht im Fokus. Es sollen klare und verbindliche Lösungen gefunden werden, die den aktuellen Anforderungen des Lebens und Wohnens gerecht werden und dabei auch das Stadtbild nicht aus den Augen verlieren.
Kompromisse für alle Beteiligten
René Rebenstorf betonte, dass es sich um ein erstrebenswertes, aber kein ideales Ergebnis handelt: „Wir möchten eine Grundlage schaffen, die von allen Beteiligten akzeptiert wird.“ Die Figur der Erhaltungssatzung wird dabei nicht nur als Instrument gesehen, um die äußere Struktur und das Stadtbild zu schützen, sondern auch als wichtige Basis für künftige Entwicklungen.
Einige Details machen diese Satzung besonders: So sind etwa Photovoltaikanlagen nur auf Dächern erlaubt und die Gestaltung der Vorgärten soll grün bleiben – Carports oder große Schuppen sind hier nicht vorgesehen. Zudem müssen Wärmepumpen durch Einhausungen verkleidet werden, um das Stadtbild nicht zu stören. Ein weiterer Punkt ist die Regelung zum Parken: Häufig sind die Vorgärten für die vorgeschriebenen Stellplatzmaße zu klein, was die Stadt dazu veranlasst, Multifunktionsflächen für Abstell-, Grün- und Stellbereiche zu planen.
Ein Ausblick auf die Zukunft
Die Argumente der Anwohner sind vielseitig. Während einige eine Abschaffung der Erhaltungssatzung fordern, warnt die Stadtverwaltung, dass dies zu einer Rückkehr zum Landesbaurecht führen könnte. Diese Regelung würde individuelle Lösungen unmöglich machen und könnte die behutsame Anpassung der Satzung gefährden. Der Erhalt bestehender Strukturen, insbesondere für ältere Bauvorhaben vor 2004, bleibt gewahrt, und Rückbauten sind nicht erforderlich.
Der gesellschaftliche Diskurs ist wichtig: Immer wieder kommt es zu Diskussionen über die Notwendigkeit von Genehmigungen, wobei einige Anwohner eine Reduzierung der Bürokratie wünschen. Dennoch weist die Verwaltung auf die gegebenen Anforderungen hin, welche unter anderem im Baugesetzbuch festgehalten sind. Dieses Gesetz, das seit 1960 in Kraft ist, regelt die städtebauliche Entwicklung in Deutschland und hat auch Einfluss auf die laufenden Verfahren in Halle.
Die Stadt wird nun die Rückmeldungen aus der Bürgerversammlung in die Überarbeitung der Erhaltungssatzung einfließen lassen, um einen konkreten Vorschlag zu erarbeiten, der sowohl die Interessen der Anwohner als auch die der Stadtverwaltung berücksichtigt. Damit könnte ein weiterer Schritt in Richtung einer nachhaltigen und harmonischen Entwicklung im Gesundbrunnen-Viertel gesetzt werden.