AfD-Mandatsträger verurteilt: Gefängnisstrafe trotz Gemeinderatsmandat!

Ein AfD-Mitglied wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu elf Monaten Haft verurteilt. Auswirkungen auf seinen Gemeinderatssitz sind unklar.
Ein AfD-Mitglied wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu elf Monaten Haft verurteilt. Auswirkungen auf seinen Gemeinderatssitz sind unklar. (Symbolbild/NAG)

Singen, Deutschland - Ein aktueller Fall aus Baden-Württemberg wirft ein grelles Licht auf die Problematik von Gewalt unter politischen Mandatsträgern der AfD. Am Freitag wurde ein Mann, der als Mitglied der AfD in den Singener Gemeinderat nachrücken sollte, vom Landgericht Konstanz zu elf Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil basiert auf Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und versuchter Nötigung. Besondere Brisanz erhielt der Fall durch die Tatsache, dass der Angeklagte die Taten während seiner Bewährungszeit beging und mehrfach vorbestraft ist. In einem der Vorwürfe geht es um das Würgen eines Mannes sowie die Bedrohung mit einer täuschend echt aussehenden Pistole.

Bezeichnend ist, dass der Angeklagte während des Verfahrens keine Reue zeigte und auch die Taten bestritt. Eine Zeugin, die ihm ein Alibi gab, wurde bereits wegen Falschaussage verurteilt. Laut dem Richter spielte bei den Zeugenaussagen Angst eine entscheidende Rolle. Das Urteil kann nun durch Rechtsmittel angefochten werden, und die Verpflichtung des AfD-Mitglieds zum Nachrücken in den Gemeinderat wurde ausgesetzt, bis das Strafmaß rechtskräftig festgelegt ist.

Politische Konsequenzen und rechtlicher Rahmen

Juristisch könnte das Mitglied trotz der Verurteilung in den Gemeinderat nachrücken, da die Vorwürfe nicht als Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches gelten. Nach § 45 Abs. 1 StGB verliert man das passive Wahlrecht nur bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens mit einer Einzelstrafe von mindestens einem Jahr. Dies wirft grundlegende Fragen zur Eignung von politisch aktiven Persönlichkeiten mit einer so belasteten Vergangenheit auf.

Wie die dw.com berichtet, wurde in einer umfassenden Recherche ermittelt, dass 48 AfD-Mitglieder in die Untersuchung einbezogen wurden. Von diesen sind 28 bereits gerichtlich verurteilt worden oder haben Strafbefehle erhalten. Insbesondere fiel auf, dass trotz dieser Verurteilungen viele AfD-Politiker weiterhin in verschiedenen parlamentarischen Ämtern aktiv bleiben. Diese Tatsachen sind alarmierend und schaffen ein besorgniserregendes Bild über die politische Landschaft.

Häuft sich Gewalt unter AfD-Politikern?

Die Thematik wird durch aktuelle Correctiv Recherchen weiter vertieft. Diese zeigten, dass 14 von insgesamt 48 untersuchten AfD-Mandatsträgern weiterhin im Amt sind, obwohl sie wegen Gewalttaten verurteilt wurden. Experten äußern Bedenken hinsichtlich der Gewalttaten von AfD-Politikern im Vergleich zu anderen Parteien, bei denen ähnliche Vorfälle deutlich seltener dokumentiert sind. Politische Gewalt und strafrechtliche Vergehen dieser Art sind bei etablierten Parteien nicht festzustellen.

Die politischen Folgen und die Chancen auf Reformen sind unklar, denn die AfD hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft in der AfD bei vielen gewalttätigen Vorfällen eine_WRAP Führung vohrend grausame mentalität zeigt, die in der Partei unumstritten wäre. Diese Erkenntnisse könnten weitreichende Implikationen für die künftige politische Landschaft in Deutschland haben.

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Ort Singen, Deutschland
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