Pitbull-Angriff in Offenburg: Polizei sucht flüchtige Hundehalterin!

Ein 60-Jähriger wurde in Offenburg von einem Pitbull gebissen. Die Polizei sucht die Halterin des Hundes.
Ein 60-Jähriger wurde in Offenburg von einem Pitbull gebissen. Die Polizei sucht die Halterin des Hundes. (Symbolbild/NAG)

Offenburg, Deutschland - In Offenburg, Baden-Württemberg, wurde ein 60-jähriger Mann von einem Pitbull angegriffen. Der Vorfall ereignete sich, als der Hund ihn in den Oberschenkel biss. Die Hundehalterin entfernte sich unerlaubt vom Ort des Geschehens. Die Polizei hat mittlerweile eine Suche nach Zeuginnen und Zeugen eingeleitet, die wertvolle Informationen zur Identität der Halterin liefern könnten. Dieser Vorfall wirft nicht nur Fragen zur Verantwortung von Hundehaltern auf, sondern erinnert auch an einen ähnlichen Vorfall, der im Mai in Freiburg stattfand, als ein vierjähriger Junge von einem Hund leicht im Gesicht verletzt wurde. Laut ZVW ist die Suche nach der verzogenen Halterin nach wie vor anhängig.

Die Verantwortung des Halters

Hundehalter und Tierhüter haben die rechtliche Verantwortung für das Verhalten ihrer Tiere. Dies gilt insbesondere für Vorfälle, bei denen Dritte verletzt werden. Nach den geltenden Gesetzen kann der Halter bei Verletzungen, die durch seinen Hund verursacht werden, sowohl zivil- als auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Mögliche Anklagen können gefährliche oder fahrlässige Körperverletzung umfassen. Eine fahrlässige Körperverletzung, die häufig in Fällen von Hundebissen vorkommt, kann mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, wenn ein Strafantrag des Geschädigten vorliegt, wie anwalt.de ausführt.

Vorfall mit tödlichen Konsequenzen

Im Zusammenhang mit aggressiven Hunden gab es in der Vergangenheit auch schwerwiegendere Vorfälle. So musste die Polizei in einem anderen Fall im Juli 2019 in Offenburg eingreifen, als ein Pitbull-Terrier außer Kontrolle geriet. Der 8 Jahre alte Hund hatte zuvor eine Katze getötet und zeigte aggressive Verhaltensweisen gegenüber den Beamten. Um eine weitere Gefährdung zu verhindern, entschlossen sich die Polizisten, den Hund zu erschießen. Die Hundehalterin erlitt dabei Biss- und Kratzverletzungen und wurde zur Behandlung in eine Klinik gebracht. Glücklicherweise blieben die Beamten und unbeteiligte Zeugen unverletzt, wie Stadtanzeiger Ortenau berichtet.

Diese Vorfälle und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen zeigen, dass die Sicherheit im Umgang mit Hunden von entscheidender Bedeutung ist. Hunde gelten rechtlich als „Sachen“, was bedeutet, dass Halter für die Handlungen ihrer Tiere haften, besonders wenn es zu Verletzungen kommt. Ein Leinenzwang kann dabei als Indiz für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Halters gewertet werden und könnte bei juristischen Auseinandersetzungen eine Rolle spielen.

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Ort Offenburg, Deutschland
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