Was gehört wirklich in den Gelben Sack? Hier sind die überraschenden Regeln!

Baden-Württemberg, Deutschland - Die korrekte Entsorgung von Verpackungsmüll ist ein wichtiges Thema in Deutschland. In die Gelbe Tonne und den Gelben Sack gehören ausschließlich Verpackungen aus Kunststoff, Weißblech und Aluminium. Dabei fallen unter die zulässigen Verpackungen unter anderem Folien, Tuben, Konservendosen, Plastiktüten sowie Getränkekartons, die als Verbundverpackungen gelten. Dies berichtet ZVW.
Leere Verpackungen müssen nicht gründlich gespült werden, es genügt, wenn sie „löffelrein“ sind. Serviceverpackungen, wie etwa Coffee-to-go-Becher oder Take-away-Boxen, gehören ebenfalls in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Stark mit Essensresten verschmutzte Verpackungen hingegen sollten im Restmüll entsorgt werden. In Deutschland liegt der Anteil an Fehlwürfen im Gelben Sack bei etwa 35 Prozent, was bedeutet, dass dort fälschlicherweise nicht recycelbare Abfälle landen.
Wichtige Richtlinien für die Abfalltrennung
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat festgestellt, dass etwa 20 bis 40 Prozent des Inhalts der Gelben Tonnen und Säcke aus Restmüll bestehen. Auch in Baden-Württemberg könnten die Werte ähnlich hoch sein. Um die Qualität der Sammlung zu sichern, werden regelmäßig Stichproben durchgeführt. Ein wichtiger Punkt: Der Grüne Punkt auf Verpackungen ist seit 2009 nicht mehr ausschlaggebend für die Entsorgung. Alle Hersteller müssen sich einem dualen System angeschlossen haben, welches die gebrauchten Verpackungen dem Recycling zuführt. Verbraucher sollten ihren Verpackungsmüll stets über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgen, ungeachtet der Etiketten auf den Verpackungen, so Verbraucherzentrale.
Die korrekte Abfalltrennung ist nicht nur für die Umwelt wichtig, sondern auch elementar für die vollständige Nutzung der Recyclingkapazitäten. Das Verpackungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu vermeiden und das Recycling insbesondere von Kunststoffverpackungen zu fördern. Der Erfolg dieser Maßnahmen wird regelmäßig durch die Bundesregierung evaluiert, wie in den Berichten des Umweltbundesamtes dokumentiert.
Weitere Abfallarten und ihre Entsorgung
Abgesehen von den Verpackungen in der Gelben Tonne gibt es zahlreiche weitere Abfallarten, die die Verbraucher im Blick behalten sollten. Verpackungen aus Papier oder Glas gehören in spezielle Containersysteme, während organische Abfälle über die Biotonne entsorgt werden müssen. Abfälle wie gebrauchte Windeln und stark verschmutzte Restabfälle dürfen nicht in den Gelben Sack, sondern sind im Restmüll zu entsorgen.
Außerdem gilt es, andere spezielle Abfälle zu beachten: Elektroaltgeräte müssen getrennt gesammelt werden, und Produkte mit schädlichen Inhaltsstoffen sind Sondermüll und müssen bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Auch Altkleider sollten einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden, während Sperrmüll in vielen Städten unterschiedlich geregelt ist. Durch die richtige Trennung wird nicht nur Platz im eigenen Müllsack geschaffen, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet.
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Ort | Baden-Württemberg, Deutschland |
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