88-Jährige in Tschechien: Fälschlicherweise für tot erklärt!

Eine 88-Jährige wurde in Tschechien fälschlicherweise für tot erklärt, bevor sie bei der Leichenschau aufwachte. Die Polizei ermittelt.
Eine 88-Jährige wurde in Tschechien fälschlicherweise für tot erklärt, bevor sie bei der Leichenschau aufwachte. Die Polizei ermittelt. (Symbolbild/NAG)

Pilsen, Tschechische Republik - In einem bemerkenswerten Vorfall in der Tschechischen Republik wurde eine 88-jährige Frau fälschlicherweise für tot erklärt. Ihr Partner hatte den Notruf gewählt, da er sie nicht wecken konnte und annahm, sie sei verstorben. Eine Medizinerin stellte daraufhin als amtliche Leichenbeschauerin die Todesurkunde aus, ohne sicherzustellen, dass die Frau tatsächlich tot war. Der Vorfall ereignete sich in der westböhmischen Stadt Pilsen, wo die Frau zunächst von den Bestattungskräften behandelt werden sollte.

Während die Mitarbeiter eines Bestattungsinstituts die Frau in den Sarg legen wollten, öffnete sie plötzlich ihre Augen. Dies führte zur sofortigen Alarmierung des Rettungsdienstes, der die Frau ins Krankenhaus brachte. Dort wurde sie zur Beobachtung behalten. Dem medizinischen Personal zufolge geht es der Dame, angesichts ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen, gut. Die Ereignisse werfen jedoch ernste Fragen zur Sorgfaltspflicht im medizinischen Bereich auf.

Ermittlungen gegen die Ärztin

Die Polizei hat Ermittlungen gegen die Ärztin eingeleitet, die die fälschliche Todesbescheinigung ausgestellt hat. Der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung steht im Raum. Unterlassene Hilfeleistung wird in § 323c StGB geregelt und ist eine Straftat, die bestraft wird, wenn jemand in einer Notsituation keine Hilfe leistet, obwohl dies zumutbar wäre. Dieses „echte Unterlassungsdelikt“ betrifft insbesondere Fachkräfte, die aufgrund ihrer spezifischen Kenntnisse in einer übergeordneten Hilfspflicht stehen.

Der Vorfall in Tschechien könnte sich als präzedenzfallartig erweisen, wenn die Ermittlungen zeigen, dass die Ärztin in der Pflicht war, das Lebenszeichen der Patientin zu erkennen. In ähnlichen Fällen haben Angehörige in der Vergangenheit Vorwürfe gegen Behörden erhoben, wenn diese in Notsituationen nicht adäquat reagierten. Ein Beispiel hierfür ist der Fall von Daniel Küblböck, dessen Vater Vorwürfe gegen die Behörden wegen unterlassener Hilfeleistung erhoben hat, nachdem sein Sohn zu Tode kam.

Die Rolle der Medizin im Kontext von Behandlungsfehlern

Dieser Vorfall ist nicht isoliert, sondern steht im Kontext der Diskussion über Behandlungsfehler im Krankenhaus, die zu tragischen Konsequenzen führen können. Mangelnde Sorgfalt bei der medizinischen Versorgung kann Menschenleben kosten und führt oft zu Trauer und Wut bei den Angehörigen. In solchen Fällen bietet die Kanzlei Brocks Medizinrecht Unterstützung bei den rechtlichen Aspekten von Behandlungsfehlern, insbesondere wenn diese zu einem Todesfall führen.

Die Betroffenen haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Schadensersatz, einschließlich Schmerzensgeld und Beerdigungskosten. Wichtig ist in diesen Fällen die Beweislast, da die Hinterbliebenen nachweisen müssen, dass ein Behandlungsfehler vorlag und kausal für den Tod war. Die Verjährung für solche Ansprüche beträgt in der Regel drei Jahre. Die Bewertung von Behandlungsfehlern erfolgt häufig durch medizinische Sachverständigengutachten, die entscheidend für die Beurteilung des Falls sind.

Abschließend deutet der Vorfall in Pilsen auf ein schwerwiegendes Versäumnis im Gesundheitswesen hin, das weitreichende rechtliche und gesellschaftliche Implikationen haben könnte. Die Diskussion um Hilfspflichten und Behandlungsfehler wird durch solche Ereignisse immer relevanter, und es bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen ausgehen werden.

Das Unternehmen, das die Dienste des „Koroners“ bereitstellt, hat bereits Bedauern über den Vorfall ausgedrückt und kündigte personelle Konsequenzen an. Der Vorfall wirft auch Fragen darüber auf, wie der Prozess der Todesfeststellung in der Tschechischen Republik organisiert und überprüft wird, insbesondere nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2011, die dem „Koroner“ diese Verantwortung übertrug.

FAZ berichtet über diesen merkwürdigen Fall, während RA Samimi das Thema der unterlassenen Hilfeleistung behandelt. Das Thema wird auch von Brocks angegangen, deren Experten bei Fragen zu Behandlungsfehlern unterstützen können.

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Ort Pilsen, Tschechische Republik
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