Verfassungsgericht kippt umstrittene Entfristungsregel im Hochschulgesetz!

Verfassungsgericht kippt umstrittene Entfristungsregel im Hochschulgesetz!

Berlin, Deutschland - Das Thema der Befristungen im Hochschulbereich sorgt auch in Berlin weiterhin für mächtig Wirbel. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entfristungsregel im Berliner Hochschulgesetz für verfassungswidrig erklärt. Diese Regelung sah vor, dass Hochschulen ihren promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden nach Ablauf ihres Arbeitsvertrages eine unbefristete Stelle anbieten müssen, sofern das Qualifikationsziel erreicht wurde. Die Entscheidung kam auf Antrag der Humboldt-Universität, die sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den umstrittenen Paragrafen 110 zur Wehr setzte. Laut der Tagesschau hat das Gericht in seiner Begründung die Eingriffe in das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit sowie die mangelnde Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin hervorgehoben.

Die Präsidentin der Humboldt-Universität, Sabine Kunst, reagierte auf das Urteil mit Rücktritt aus Protest gegen das Hochschulgesetz und hakte die fragwürdige Entfristungsregelung an die Wand. Dieses Gesetz, das im September 2021 in Kraft trat, hatte nicht nur die Hochschulen in Aufruhr versetzt, sondern auch heftige politische Debatten ausgelöst. Die fragliche Norm war in der Anwendung immer wieder temporär ausgesetzt und verlängert worden. In den politischen Reaktionen auf das Urteil zeigen sich unterschiedliche Meinungen: Während AfD-Sprecher Martin Trefzer das Urteil als Erfolg für die Wissenschaftsfreiheit feiert, sieht der Linken-Sprecher Tobias Schulze darin einen Rückschlag für die Bemühungen, die Befristungspraxis einzudämmen. Auch die Bildungsgewerkschaft GEW fordert grundlegende Änderungen des gesetzlichen Rahmens für befristete Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft.

Neue Gesetzesentwürfe in Aussicht

Die Berliner Koalition hat bereits Pläne geschmiedet, um neue Stellenprofile zu schaffen, die langfristige Anstellungen für den akademischen Nachwuchs ermöglichen sollen. Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra zeigte sich dankbar für die rechtliche Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht und kündigte an, dass im Herbst ein Gesetzesentwurf ohne die umstrittene Entfristungsvorschrift im Abgeordnetenhaus eingebracht wird. Damit soll eine klare Perspektive für die zahlreichen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die oft durch befristete Stellen verunsichert sind, geschaffen werden.

Die Diskussion über Befristungen an Hochschulen ist kein neues Thema. Bereits in der Vergangenheit wurden Studien und Bücher zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklungen in diesem Bereich veröffentlicht, wie etwa im Archiv des Deutschen Hochschulverbandes, wo Themen rund um Wissenschaftspolitik und Hochschulrecht behandelt werden. Die Frage, wie Hochschulen sowohl Autonomie als auch staatliche Verantwortung unter einen Hut bringen können, bleibt auch künftig von großer Bedeutung.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen um das Berliner Hochschulgesetz sind sicherlich nicht das Ende der Reihe, sondern eher der Anfang einer neuen Debatte über die Bedingungen an den Hochschulen. Der Druck, Verbesserung zu schaffen, ist jedenfalls groß. Bleibt abzuwarten, wie die Berliner Politik auf die Herausforderungen dieser Thematik reagiert und ob bald ein klarer Kurs eingeschlagen werden kann, der sowohl den Bedürfnissen der Hochschulen als auch denen der akademischen Beschäftigten gerecht wird.

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OrtBerlin, Deutschland
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