Tariferhöhung im Rettungsdienst: 110 Euro mehr ab Juni 2025!
Tariferhöhung im Rettungsdienst: 110 Euro mehr ab Juni 2025!
Oder-Spree, Deutschland - Am 17. Juni 2025 traf sich die Verhandlungskommission für die Tarifverhandlungen im Rettungsdienst Landkreis Oder-Spree. Ziel der Sitzung war es, die Strategien zu schärfen und die nächsten Schritte für die laufenden Verhandlungen festzulegen. Diese werden am 22. Juli 2025 fortgesetzt. Bei der Einkommensrunde TVöD 2025 wurden entscheidende Entgelterhöhungen vereinbart, die für viele Beschäftigte eine spürbare Entlastung darstellen. Ab dem 1. April 2025 werden die Entgelte um 3 Prozent angehoben, wobei mindestens 110 Euro monatlich mehr auf dem Konto der Beschäftigten landen werden. Auch Auszubildende profitieren von der Erhöhung, die rückwirkend ebenfalls ab April einen monatlichen Zuschlag von 75 Euro erhalten werden. Die Auszahlung dieser Erhöhungen erfolgt mit der Juni-Abrechnung, was für ein freudiges Aufatmen sorgen dürfte, wie der Deutsche Beamtenbund dbb berichtet.
Doch das sind nicht die einzigen Neuerungen, die in der kommenden Zeit auf die Beschäftigten zukommen. Ab 2027 wird für alle Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildenden, dual Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten, ein zusätzlicher Urlaubstag eingeführt. Dadurch erhöht sich der Urlaubsanspruch auf insgesamt 31 Tage. Dabei handelt es sich jedoch um eine „kann“-Regelung, was bedeutet, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, ein Langzeitkonto einzuführen. In Zusammenarbeit mit den Betriebs- oder Personalräten kann diese Möglichkeit jedoch geschaffen werden. So wird vielen Beschäftigten die Option eröffnet, ihre Arbeitszeiten flexibler zu gestalten.
Langzeitkonten und Umwandlungen
Ein heiß diskutiertes Thema sind die Langzeitkonten, die nicht nur die Möglichkeit bieten, Überstunden anzusparen, sondern auch bei der Lohngestaltung eine Rolle spielen. Hier folgt die Mitbestimmung den allgemeinen Vorschriften zur Lage der Arbeitszeit. Es ist von großer Bedeutung, dass Gleitzeitkonten am Ende des Ausgleichszeitraums keine negativen oder über den geregelten Saldogrenzen hinausgehenden Plusstunden aufweisen. Besondere Regelungen gelten auch für die Jahressonderzahlung: Ab 2026 können Beschäftigte Teile dieser in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Allerdings müssen diese Tage im laufenden Jahr genommen werden und bei Krankheit oder dringenden betrieblichen Gründen gibt es keine Minderung der Jahressonderzahlung.
Eine besondere Herausforderung für Arbeitgeber und Beschäftigte besteht in der Flexibilität der Arbeitszeit. Sie können freiwillig befristet bis zu 18 Monate eine Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden pro Woche vereinbaren, wobei für die Erhöhungsstunden differenzierte Zuschläge gelten: 25 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 9b und 10 Prozent in den Gruppen 9c bis 15. Ein Sonderkündigungsrecht für das gesamte Paket der Regelungen zur Arbeitszeit, Urlaub und Umwandlung steht bis zum 31. Dezember 2029 zur Verfügung. Ein genauer Blick auf diese Regelungen, welche Änderungen und Chancen sie mit sich bringen, kann dazu beitragen, die Verhandlungen positiv zu gestalten. Informationen dazu finden Sie auch bei verdi.
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Ort | Oder-Spree, Deutschland |
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