Bundespräsident Steinmeier diskutiert: Klares Zeichen gegen Gewalt!
Bundespräsident Steinmeier diskutiert: Klares Zeichen gegen Gewalt!
Neuruppin, Deutschland - In einer Zeit, in der das Thema häusliche Gewalt vermehrt in den Fokus rückt, ist der Austausch zwischen Fachleuten von großer Bedeutung. Der Besuch des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier in Neuruppin verdeutlichte die Dringlichkeit dieser Problematik. Dabei sprach er mit der Familienrichterin Constanze Zahlbaum, die seit 2019 am Amtsgericht Neuruppin tätig und seit 2020 für Familiensachen zuständig ist. In ihren Verfahren ist Gewalt, oft unbemerkt, ein ständiger Begleiter, wie sie in einem Gespräch erläuterte. Etwa 70 Prozent der Fälle drehten sich um Sorgerechts- und Umgangsfragen mit Kindern, wobei Gewalterfahrungen häufig nicht offenbart werden. Viele Frauen fürchten um ihr Sorgerecht, wenn sie Gewalt thematisieren, und die gesellschaftliche ausgrenzende Haltung trägt nicht zur Verbesserung bei.
Die Problematik der Gewalt gegen Frauen und Kinder hat das Bundesfamilienministerium in den letzten Jahren aktiv angegangen. So fand im Dezember 2022 eine Fachtagung statt, die lokale Ansätze zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei der Regelung von Sorge- und Umgangsfragen thematisierte. Hierbei wurde betont, dass die Sicherheit von betroffenen Eltern und Kindern an oberster Stelle stehen muss. Ekin Deligöz, parlamentarische Staatssekretärin, bestätigte die Notwendigkeit, die Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Deutschland in Kraft ist, vollumfänglich umzusetzen. Diese Konvention verpflichtet dazu, gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über Sorgerecht und Umgang zu berücksichtigen, was in Zukunft derartige Verfahren transparenter und sicherer gestalten soll.
Die Herausforderung im ländlichen Raum
Die Situation ist besonders herausfordernd in ländlichen Regionen, wo Täter und Opfer oftmals im selben sozialen Umfeld leben. Zahlbaum appelliert an die Wichtigkeit von Fortbildungen für Richter und Anwälte, um ein besseres Verständnis für die Dynamiken häuslicher Gewalt zu entwickeln. Die meist verdeckten Gewalterfahrungen dürfen nicht länger unberücksichtigt bleiben, und auch die Mediation – oft ein Teil der Lösung – hat hier ihre Grenzen. In solchen Fällen sind Täter oft nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen, und die Psychologin Michaela Rönnefahrt aus dem Frauenhaus verdeutlichte, dass mehr Antigewalttrainings gefordert sind, die aber viel zu selten angeordnet werden.
Ein bundesweites Forschungsprojekt, das seit November 2021 vom Bundesfamilienministerium gefördert wird, hat bereits Ergebnisse zu lokalen Fallbeispielen veröffentlicht. Dies soll helfen, die Wichtigkeit eines strukturellen Wandels zu erkennen. Neue Ansätze zur Sicherheit und zum Gewaltschutz sind gefordert, damit nicht nur die Rechte des gewaltausübenden Elternteils gewahrt bleiben, sondern gleichzeitig die Sicherheit der Mütter und Kinder nicht in Gefahr gerät. Hier zeigt sich, dass viele rechtliche Entscheidungen die psychische Belastung von betroffenen Kindern und Jugendlichen verstärken können, die oft selbst zu Tätern oder Opfern werden.
Die Rolle der Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention hat klare Vorgaben geschaffen, die auch in künftigen Gerichtsverfahren von großer Bedeutung sind. So müssen bei Anzeichen von Gewalt Familiengerichte die Sicherheit aller Beteiligten in den Mittelpunkt stellen. Das OLG Düsseldorf hat betont, dass bei Entscheidungen über Sorgerecht eine Balance zwischen den Grundrechten aller Eltern und Kindern hergestellt werden muss, was mit Artikel 31 der Konvention im Einklang steht. Hier wird deutlich, dass rechtliche Neuerungen und ein Umdenken in der Gesellschaft notwendig sind, um gewalttätige Konflikte konstruktiv zu lösen und den Opfern eine Stimme zu geben.
In der Analyse der aktuellen Themen rund um häusliche Gewalt in Deutschland zeigt sich, wie wichtig es ist, ein Umdenken nicht nur bei den Gerichten, sondern auch in der gesamten Gesellschaft anzustoßen. Die Herausforderungen sind groß, aber mit Willen und Klarheit kann es gelingen, einen Wandel herbeizuführen.
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Ort | Neuruppin, Deutschland |
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