Familiennachzug in Gefahr: Innenminister Dobrindt plant massive Einschnitte!

Bundesinnenminister Dobrindt plant Gesetzesänderungen zur Aussetzung des Familiennachzugs und neuen Einbürgerungsfristen.
Bundesinnenminister Dobrindt plant Gesetzesänderungen zur Aussetzung des Familiennachzugs und neuen Einbürgerungsfristen. (Symbolbild/NAG)

Deutschland - Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat heute umfassende Änderungen in der Migrationspolitik vorgestellt. Zwei Gesetzentwürfe, die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurden, zielen darauf ab, den Familiennachzug für bestimmte Flüchtlingsgruppen auszusetzen und die Regelungen zur Einbürgerung zu verschärfen. Dobrindt begründet diese Maßnahmen mit der Notwendigkeit, Pull-Faktoren für Migration zu reduzieren und die Integrationsfähigkeit der Sozialstaaten zu stärken. Sächsische.de berichtet, dass die Änderungen insbesondere subsidiär geschützte Flüchtlinge betreffen, die vorübergehend schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein könnten.

Der erste Entwurf sieht die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz für zunächst zwei Jahre vor. Diese Regelung betrifft schätzungsweise 350.000 Menschen. Seit August 2018 dürfen monatlich bis zu 1.000 Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus nach Deutschland einreisen; Dobrindt plant, diese Einreise zu beenden, bis auf vereinzelte Härtefälle. Kritiker wie Erzbischof Stefan Heße bezeichnen die Trennung von Familien als ethisch fragwürdig und warnen vor negativen Auswirkungen auf die Integration. Spiegel.de weist darauf hin, dass über 30 NGOs an die Bundesregierung appellieren, die Aussetzung des Familiennachzugs abzulehnen.

Neuregelungen zur Einbürgerung

Der zweite Gesetzentwurf bezüglich des Staatsbürgerschaftsrechts sieht vor, dass gut integrierte Ausländer erst nach fünf Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. Dies stellt eine Verschärfung dar, da zuvor eine Frist von drei Jahren galt. Dobrindts Maßnahmen schränken auch die Möglichkeit der beschleunigten Einbürgerung („Turbo“-Einbürgerung) ein. Daher wird der deutsche Pass künftig frühestens nach fünf Jahren vergeben. Im Jahr 2024 wurden rund 200.000 Menschen eingebürgert, wobei die Voraussetzungen für eine Einbürgerung u.a. ein fester Arbeitsplatz und gute Sprachkenntnisse sind.Tagesschau.de berichtet, dass die geplanten Änderungen als Teil der Strategie betrachtet werden, um die Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu entlasten.

Während einige Politiker wie Achim Brötel (CDU) die „Migrationswende“ als überfällig loben, ernten die Pläne auch viele kritische Stimmen. Karl Kopp von Pro Asyl warnt vor den langjährigen Trennungen, die durch diese Maßnahmen entstehen werden und nennt sie eine Bedrohung für das Familienleben sowie für den Integrationsprozess. Auch Gökay Sofuoğlu von der Türkischen Gemeinde äußert, dass die Korrektur der Einbürgerungsregel keine großen Auswirkungen haben werde, bedauert die Reform jedoch an dieser Stelle.

Aktuelle Flüchtlingszahlen

Laut Dobrindt lebten Ende 2024 rund 3,45 Millionen Flüchtlinge in Deutschland, während die Zahl neuer Flüchtlinge im Jahr 2024 auf 124.000 zurückging, verglichen mit 270.000 im Vorjahr. Diese Entwicklung führt zum Teil auf die Sperrung der Flüchtlingsroute nach Ungarn durch Serbien im November 2023 zurück. Die bevorstehenden Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, den Rückgang der Asylbewerber zu stabilisieren und den rechtlichen Rahmen für die Aufnahme von subsidiär Schutzberechtigten zu ändern.

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Ort Deutschland
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