Gericht stoppt Dobrindts Asyl-Rückweisungen an der Grenze!

Ein Berliner Gericht erklärt Asyl-Zurückweisungen an Grenzen für rechtswidrig. Bedeutung für Dobrindts Migrationspolitik und Dublin-Verfahren.
Ein Berliner Gericht erklärt Asyl-Zurückweisungen an Grenzen für rechtswidrig. Bedeutung für Dobrindts Migrationspolitik und Dublin-Verfahren. (Symbolbild/NAG)

Frankfurt (Oder), Deutschland - Ein aktuelles Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hat weitreichende Konsequenzen für die deutsche Asylpolitik. Laut Tagesspiegel ist es ab sofort rechtswidrig, Asylsuchende an deutschen Grenzen abzuweisen, ohne ein ordnungsgemäßes Dublin-Verfahren durchzuführen.

Im konkreten Fall, der zu dieser Entscheidung führte, klagten drei Somalier, die am 9. Mai von Frankfurt (Oder) nach Polen zurückgeschickt worden waren. Das Gericht stellte fest, dass die Bundesrepublik Deutschland sich nicht auf eine Notlage berufen könne, um die Anwendung der Dublin-Verordnung zu umgehen. Die Bundespolizei hatte argumentiert, die zurückgewiesenen Personen seien aus einem sicheren Drittstaat eingereist, was die Rückweisung rechtfertigen würde. Diese Auffassung wies das Gericht jedoch zurück, da es an einer hinreichenden Darlegung der öffentlichen Sicherheit mangelte.

Folgen für die Asylpolitik

Das Urteil könnte bedeutende Auswirkungen auf die Migrationspraxis des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) haben. Der Minister hatte kürzlich eine Intensivierung der Grenzkontrollen und das Recht zur Zurückweisung von Asylsuchenden angeordnet, allerdings mit Ausnahmen für vulnerable Gruppen. Die Gerichtsentscheidung stellt diese Praxis in Frage, da Rückweisungen nun vorerst nicht mehr möglich sind. Dobrindt könnte künftig gezwungen sein, seine Strategie anzupassen, um rechtlichen Beanstandungen vorzubeugen.

Das Verfahren – auch bekannt als Dublin-Verfahren – ist entscheidend für die Bestimmung, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Ein Asylantrag muss in der Regel in dem Mitgliedstaat gestellt werden, in dem die Person zuerst eingereist ist, um Sekundärwanderung innerhalb Europas zu steuern. Der Ablauf umfasst unter anderem die Antragstellung in einer Außenstelle und die Prüfung der zuständigen Länder durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Ein kompliziertes Verhältnis

Das Gericht deutet darauf hin, dass die Prüfung des Asylantrags der Somalier durch Deutschland problematisch sein könnte, insbesondere in Bezug auf die Beziehungen zu Polen. Beobachter hatten bereits vorhergesehen, dass es zu Klagen von Zurückgewiesenen kommen würde. Rechtsexperten bezweifelten die Nachweisbarkeit des von Innenminister Dobrindt behaupteten Notstands, auf den sich dieser berufen hatte. Diese Entscheidung ist nicht nur für den spezifischen Fall relevant, sondern könnte auch auf weitere ähnliche Fälle übertragbar sein.

Die Bundespolizei steht vor der Herausforderung, die 4000 Kilometer lange Außengrenze Deutschlands nicht vollständig kontrollieren zu können. Die Kontrollen wurden bereits unter Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser eingeführt. Polizeivertreter kritisieren zudem die Überlastung und langen Schichten, was Dobrindt vor die Entscheidung stellt: An den Kontrollen festhalten oder sie aufgrund des Drucks der Gewerkschaften lockern.

Insgesamt zeigt das Urteil, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zurückweisung von Asylsuchenden grundlegend infrage gestellt werden, wodurch der harte Migrationskurs der Bundesregierung entscheidend beeinflusst wird.

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Ort Frankfurt (Oder), Deutschland
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