Feldmanns Ruhegehalt gesichert: Disziplinarverfahren eingestellt!

Das Disziplinarverfahren gegen Peter Feldmann, ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeister, wurde eingestellt. Ruhegehalt bleibt.
Das Disziplinarverfahren gegen Peter Feldmann, ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeister, wurde eingestellt. Ruhegehalt bleibt. (Symbolbild/NAG)

Frankfurt am Main, Deutschland - Das hessische Innenministerium hat das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann eingestellt. Diese Entscheidung, die am 8. Mai 2023 getroffen wurde, bedeutet für Feldmann, dass er weiterhin sein Ruhegehalt beziehen kann. Das Verfahren wurde von Feldmann selbst im Herbst 2020 beantragt und endete nach fast fünf Jahren.

Die Einstellung des Disziplinarverfahrens erfolgte unter Berücksichtigung mehrerer mildernder Umstände. So wurde der hohe persönliche und politische Reputationsverlust von Feldmann gewürdigt. Zudem zahlte er bereits rund 33.000 Euro an die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Frankfurt zurück, bevor er rechtskräftig verurteilt wurde. Das Innenministerium sah eine Aberkennung des Ruhegehalts als unverhältnismäßig an, da es keine anderen geeigneten Sanktionsmöglichkeiten gab.

Kontroversen und Missbilligung

Trotz der Einstellung des Verfahrens sprach das Innenministerium eine „deutliche Missbilligung“ gegen Feldmann aus, da sein Verhalten im Zusammenhang mit der AWO-Affäre als pflichtwidrig eingestuft wird. Diese Missbilligung könnte zu weiteren rechtlichen Schritten führen, da Feldmann innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Wiesbaden klagen kann.

Das Disziplinarverfahren bezog sich unter anderem auf die Verurteilung Feldmanns wegen Vorteilsannahme im Zusammenhang mit seiner früheren Rolle und dem AWO-Skandal im Dezember 2022. Ein weiterer zentraler Punkt war die Anstellung von Feldmanns späterer Ehefrau als Kita-Leiterin in einer AWO-Einrichtung, die im Verdacht steht, von Feldmanns politischer Nähe zur AWO geführt zu sein.

Politische Dimensionen und öffentliche Reaktionen

Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, fand nicht nur Zustimmung. So kritisierte der Rechtsexperte Michael Hofferbert die Maßnahme als „große Milde“ und stellte die rechtliche Argumentation des Ministeriums infrage. Heini Schmitt vom Deutschen Beamtenbund Hessen allerdings begrüßte die Entscheidung, da sie das Ansehen des Staates nicht schwer schädige.

Feldmann ist seit seiner Abwahl im Jahr 2022 im Ruhestand und hat sich öffentlich nicht geäußert. Er zeigte sich erleichtert über den Abschluss des Verfahrens und dankte seinen Unterstützern in der belastenden Zeit. Dieser Fall hat in der politischen Landschaft Hessens für Aufmerksamkeit gesorgt und wirft Fragen zur Verantwortlichkeit von Amtsträgern auf.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten sind in den veröffentlichten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu finden.

Für weiterführende Berichterstattung zu diesem Thema lesen Sie die Artikel der FAZ und des Hessenschau.

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Ort Frankfurt am Main, Deutschland
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