Lernstress führt zu Rettungseinsatz: Polizei prüft Notruf-Missbrauch!

Ein Mann aus der Oberpfalz alarmiert Rettungskräfte mit falschen Hilferufen während seiner Meisterprüfung. Konsequenzen des Notrufmissbrauchs.
Ein Mann aus der Oberpfalz alarmiert Rettungskräfte mit falschen Hilferufen während seiner Meisterprüfung. Konsequenzen des Notrufmissbrauchs. (Symbolbild/NAG)

Wiesau, Deutschland - In einem skurrilen Vorfall in Wiesau, Landkreis Tirschenreuth, sorgte ein 24-jähriger Mann für einen umfangreichen Rettungseinsatz, der durch seine eigenen Hilferufe ausgelöst wurde. Der junge Mann, der sich am Pfingstsonntag intensiv auf seine Meisterprüfung vorbereitete, schickte seiner Freundin eine SMS mit dem Inhalt „Hilfe, Hilfe, Rettung 112, 110!“. Diese Nachricht ließ sie vermuten, dass er in einer ernsten Notlage war, weshalb sie umgehend den Notruf wählte, wie die PNP berichtet.

Die daraufhin alarmierten Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdienst und ein Notarzt rückten schnell zur angegebenen Adresse aus. Zu ihrer Erleichterung stellte sich heraus, dass der Mann wohlbehalten war und sich keine Gedanken über die möglichen Konsequenzen seines unüberlegten SMS-Versands gemacht hatte. Dennoch sind seine Aktionen nicht ohne rechtliche Folgen geblieben; die Polizei prüft nun, ob ein Missbrauch des Notrufs vorliegt.

Rechtliche Konsequenzen des Notrufmissbrauchs

Der Missbrauch von Notrufen, wie er in diesem Fall stattfand, ist gemäß § 145 des Strafgesetzbuches strafbar. Personen, die absichtlich oder wissentlich Notrufe missbrauchen oder Notsituationen vortäuschen, können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Dies gilt auch, wenn sie Warn- oder Verbotszeichen absichtlich beseitigen oder verändern. Der § 145 StGB hat das Ziel, das ungestörte Funktionieren von Notrufeinrichtungen zu gewährleisten und Nothilfemittel zu schützen, wie dejure.org weiter ausführt.

Die Zunahme von Missbrauchsfällen wie diesem kann gravierende Folgen haben, denn sie blockieren wichtige Ressourcen für echte Notfälle. Die strikte Ahndung von solchen Missbrauchstaten ist notwendig, um die Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste nicht zu gefährden. Auch andere Beispiele, wie etwa falsche Bombendrohungen oder Anrufe für Essensbestellungen bei Notrufnummern, verdeutlichen die Problematik des Missbrauchs, die laut fachanwalt.de im Jahr 2016 in Deutschland fast 11.000 Verstöße zählte.

Im Fall des jungen Mannes könnte der Ausgang des Verfahrens voneinander abweichen, sollte sich herausstellen, dass er nicht böswillig handelte. Während versehentliches Wählen nicht strafbar ist, liegt der Fokus bei bewusster Täuschung in einem deutlich anderen Licht.

Insgesamt bleibt abzuwarten, ob dieser Vorfall als abschreckendes Beispiel dienen wird, um die Bevölkerung über die ernsthaften Konsequenzen von Missbrauch des Notrufs aufzuklären und um die Notrufsysteme weiter zu schützen.

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Ort Wiesau, Deutschland
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