Maja T. tritt aus Verzweiflung in Hungerstreik – Gericht vertagt Entscheidung

Budapest, Ungarn - In einer aktuellen Entwicklung hat ein Gericht in Budapest die Entscheidung über die Umwandlung der Untersuchungshaft von Maja T. in Hausarrest auf den 20. Juni 2025 vertagt. In der Zwischenzeit hat Maja T. angekündigt, in den Hungerstreik zu treten. Diese Maßnahme erfolgt aus Verzweiflung über die andauernde Haft, in der sie sich seit elf Monaten in Langzeiteinzelhaft befindet.
Die 25-jährige Maja T., die sich als non-binär identifiziert und in der linksradikalen Szene aktiv ist, steht in Ungarn vor Gericht. Ihr werden Angriffe auf Teilnehmer des rechtsextremen „Tag der Ehre“, die sie im Februar 2023 verübt haben soll, vorgeworfen. Ihr Anwalt Sven Richwin hat die juristische Lage als komplex beschrieben und die Haftbedingungen in Ungarn scharf kritisiert.
Rechtsstreit und Haftbedingungen
Maja T. wurde im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert, was das Bundesverfassungsgericht als unzulässig erklärte. Der Grund für diese Entscheidung lag in der unzureichenden Überprüfung der Haftbedingungen durch das Berliner Kammergericht. Maja T. hatte zuvor von gravierenden Missständen berichtet, wie mangelhafter Versorgung mit Lebensmitteln, Vorenthaltung hygienischer Produkte und unsauberen Bedingungen in ihrer Zelle, die mit Bettwanzen und Kakerlaken befallen ist. Trotz punktueller Verbesserungen bleibt die Isolation ein zentrales Thema in ihren Beschwerden.
Das Bundesverfassungsgericht stellte zudem fest, dass es den Zusagen der ungarischen Behörden, welche die diskriminierungsfreie Behandlung non-binärer Personen in Gefängnissen garantieren sollten, keinen Glauben schenkt. In dieser rechtlichen Auseinandersetzung beruft sich T. auf Artikel 4 der Charta der Grundrechte der EU, die das Verbot unmenschlicher Behandlung festschreibt.
Strafandrohung und Prozessbeginn
Bei einer möglichen Verurteilung in Ungarn drohen Maja T. bis zu 24 Jahre Haft. Ein Geständnis ohne weitere Verhandlung könnte die Strafe auf 14 Jahre reduzieren. Der Prozess gegen sie soll am 21. Februar 2026 beginnen. Ungarn hat zugesagt, T. nach Verbüßung ihrer Strafe an Deutschland zurückzustellen, was allerdings von Skepsis begleitet wird.
Trotz der komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen bleibt Maja T.s Situation angesichts der kritisierten Haftbedingungen und der anhaltenden Isolation bedenklich. Das anhaltende Interesse an ihrem Fall wirft Fragen hinsichtlich des Umgangs mit mutmaßlichen politischen Gefangenen und den rechtlichen Standards in Europa auf.
Für weitere Informationen zu den Entwicklungen im Fall Maja T. können Sie MDR, Welt und DW besuchen.
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Ort | Budapest, Ungarn |
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