32 Abschiebungen in Seenplatte: Intensivtäter vor dem Aus!

32 Abschiebungen in Seenplatte: Intensivtäter vor dem Aus!

Mecklenburgische Seenplatte, Deutschland - Im ersten Halbjahr 2025 haben die Sicherheitsbehörden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 32 abgelehnte Asylbewerber aus Deutschland abgeschoben. Diese Zahl zeigt einen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren: 2024 waren es im gesamten Jahr 59 und 2023 58 Abschiebungen. Besonders ins Auge sticht ein Fall eines 21-jährigen Ägypters, der wegen schwerer Brandstiftung zu sieben Monaten Haft verurteilt wurde, da er am 16. Februar 2024 in seiner Haftzelle eine Matratze in Brand setzte, um auf sich aufmerksam zu machen. Der Schaden betrug 8000 Euro. Der junge Mann wurde bereits abgeschoben, was ein weiterer Schritt im Rahmen der Abschiebepolitik der Region ist, die ebenfalls einen 39-jährigen Tunesier, bekannt als der „Oma-Räuber“, der 18 ältere Frauen bestohlen hat, vor die Tür setzen möchte.

Apropos Tunesier: Dieser wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, Doch auch er könnte bald abgeschoben werden. Hinzu kommen ein 19-jähriger Sierra-Leoner, der aufgrund einer Serie von Straftaten zu zwei Jahren und zwei Monaten Jugendstrafe verurteilt wurde, sowie ein junger Marokkaner, der wegen schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde. Vor allem seine Brandstiftung, die zu einem Schaden von etwa 25.000 Euro führte, macht ihm zusätzlich das Leben schwer.

Die Abschiebepolitik und gesetzliche Rahmenbedingungen

Die 32 Abschiebungen aus Mecklenburg-Vorpommern sind Teil eines größeren Trends, der sich in ganz Deutschland vollzieht. Laut bpb.de wurden im Jahr 2024 insgesamt 20.084 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Im Vergleich dazu waren es 16.430 im Jahr 2023 und 12.945 im Jahr 2022. Die Hauptländer der Herkunft der Abgeschobenen 2023 waren Georgien, die Türkei, Afghanistan und Nordmazedonien. Im Jahr 2024 waren unter den Abgeschobenen auch 3.687 Minderjährige.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Abschiebungen in Deutschland sind relativ klar. Abgelehnte Asylbewerber müssen nach einer festgelegten Frist ausreisen. Andernfalls folgt die Abschiebung durch die Ausländerbehörde. Diese erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und den Landespolizeien. Doch die Gesetzeslage ist komplex, und es gibt zahlreiche Vorschriften, die eine Abschiebung regeln. Interessanterweise wurden im Jahr 2024 sogar mehr Menschen an der Grenze zurückgewiesen, als abge-schoben wurden – insgesamt 45.337 Personen. Diese Zahl stellt den Höchstwert der letzten zehn Jahre dar.

Grenzkontrollen und Rückweisungen

Gerade im Zusammenhang mit den aktuellen politischen Diskussionen um Grenzkontrollen und Rückweisungen muss man auch die international geltenden Vorschriften im Auge behalten. Laut Mediendienst Integration sind nationale, europäische und internationale Rechtsvorschriften relevant, die die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze regeln. So erließ das Bundesinnenministerium am 7. Mai 2025 eine Weisung, die es diesen Behörden unter bestimmten Umständen erlaubt, Asylsuchende an den Grenzen zurückzuweisen, es sei denn, es handelt sich um erkennbar vulnerable Personen wie schwangere Frauen oder unbegleitete Kinder. In der Praxis bleiben solche Rückweisungen jedoch umstritten und stoßen auf viel Kritik.

In den letzten Monaten haben verschiedene Nachbarstaaten ihre Bedenken geäußert. Polen verweigert die Übernahme von Asylbewerbern aus Deutschland, während Österreich klarstellt, dass man niemanden zurücknehmen will. Auch die Schweiz hat sich kritisch geäußert und hält die Rückweisungen für rechtswidrig.

Die Thematik der Abschiebungen bleibt in Deutschland ein heißes Eisen. Pendelt sich die Politik zwischen humanitären Verpflichtungen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein, oder wird es noch viele Diskussionen und Konflikte geben? Eines steht fest: Die nächsten Monate werden zeigen, wie die Bundesregierung mit dieser Herausforderung umgehen wird.

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OrtMecklenburgische Seenplatte, Deutschland
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