Radfahrerin in Barth verletzt – Polizei sucht Zeugen nach Unfall!

Eine 63-jährige Radfahrerin in Barth wurde bei einem Verkehrsunfall verletzt. Polizei sucht Zeugen des Vorfalls vom 17. Juni 2025.
Eine 63-jährige Radfahrerin in Barth wurde bei einem Verkehrsunfall verletzt. Polizei sucht Zeugen des Vorfalls vom 17. Juni 2025. (Symbolbild/NAG)

Radfahrerin in Barth verletzt – Polizei sucht Zeugen nach Unfall!

Barth, Deutschland - Es war ein ruhiger Dienstagnachmittag, als sich am 17. Juni 2025 in Barth ein bedauerlicher Verkehrsunfall ereignete. Gegen 16:00 Uhr fuhr eine 63-jährige Radfahrerin mit ihrem Ehemann von Dabitz in Richtung Barth, als ein unbekannter Pkw-Fahrer ihr entgegenkam. Laut News.de verringerte der Pkw, vermutlich ein Kleinwagen, nicht seine Geschwindigkeit und wich auch nicht aus. In einem reflexhaften Versuch, die Kollision zu vermeiden, touchierte die Radfahrerin die Bordsteinkante und stürzte. Bei dem Sturz zog sie sich mehrere Verletzungen zu.

Ein glücklicherweise vorbeifahrender Pkw-Fahrer bemerkte den Vorfall und leistete sofort erste Hilfe, während die Polizei umgehend ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort einleitete. Diese rechtlichen Schritte sind kein Einzelfall. Wie Bussgeldkatalog anmerkt, kann fahrlässige Körperverletzung, die auch bei einem Verkehrsunfall eintritt, ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Wer durch Fahrlässigkeit andere verletzt, riskiert Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Rechtliche Folgen der Fahrlässigkeit

Der Tatbestand der „fahrlässigen Körperverletzung“ wird im § 229 des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt. Um als fahrlässig zu gelten, muss eine Körperverletzung ohne Vorsatz verursacht worden sein, indem die Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr missachtet wurde. Bei der Beurteilung eines solchen Vorfalls wird auch betrachtet, ob und wie die verletzte Person hätte geschützt werden können. Die Polizei fordert daher die Bevölkerung auf, mögliche Zeugen des Vorfalls zu melden. Hinweise können direkt an die Polizei in Barth unter Telefon 038231 6720 oder über die Internetwache gegeben werden.

Erfahrene Juristen vermitteln, dass die betroffene Radfahrerin in einem Zivilverfahren Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen kann. Wie Ra-Kotz erläutert, handelt es sich hier nicht um ein Bußgeld, das bei einer Straftat fällig wäre, sondern um zivilrechtliche Ansprüche, die nach einem verunglückten Verkehrsunfall oft schwerwiegender ausfallen können.

Die unfallverursachende Person könnte sich zudem dem Risiko aussetzen, dass sie ohne spezifischen Strafantrag verfolgt wird, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, etwa bei erheblichen Verletzungen oder Vorstrafen. In solchen Fällen kann auch ohne Anzeige der verletzten Person strafrechtlich gegen den Unfallverursacher vorgegangen werden.

Als ersten Schritt nach einem Unfall sollten alle Beteiligten immer daran denken, Erste Hilfe zu leisten, den Unfallort abzusichern und die Polizei sowie Rettungskräfte zu verständigen. Bei einer weiteren Untersuchung oder rechtlichen Auseinandersetzung ist es ratsam, eine Haftpflichtversicherung zu informieren und sich gegebenenfalls rechtlichen Beistand zu holen.

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OrtBarth, Deutschland
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